Einbruch: Liste an Versicherung erforderlich

Die Hausratversicherung muss nach einem Einbruch auch dann zahlen, wenn ihr keine Liste der gestohlenen Gegenstände eingereicht wurde, so der Bundesgerichtshof (IV ZR 217/05).

Einbruch: Liste an Versicherung erforderlich

Bei seiner Rückkehr aus dem Winterurlaub bemerkte ein Ehepaar, dass in seiner Wohnung eingebrochen worden war und meldete dies umgehend der Polizei. Die Versicherung wollte trotzdem nicht zahlen, weil die Versicherten mit der Meldung nicht gleichzeitig auch eine Liste mit den gestohlenen Gegenständen übergeben hatte. Das Oberlandesgericht Celle gab der Versicherung Recht, doch der Bundesgerichtshof (IV ZR 217/05) hob das Urteil jetzt auf. Die Versicherung hätte das Ehepaar zur Abgabe der Liste ihrerseits auffordern müssen, da der Diebstahl an sich rechtzeitig gemeldet worden war. Dass die Assekuranz daraufhin nichts von der Liste gesagt habe, sei eine Irreführung.

Wolfgang Larmann

hbk