EEG: Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat am 8. April den Gesetzentwurf für eine Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Lesen Sie hier, welche Regelungen der Entwurf beinhaltet - und welche nicht.

Der Gesetzentwurf zur EEG-Reform ist beschlossen. - © ddp
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Am 8. April stellte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) die Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) vor. Zuvor hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für die Novellierung des EEG beschlossen. Das Ziel der Reform ist, den Ausbau der erneuerbaren Energien planbarer zu machen, sie stärker an den Markt heranzuführen und den Kostenanstieg zu bremsen: Eigenstrom soll von der Umlage befreit, Windenergie soll ausgebaut und Repowering soll möglich gemacht werden. Außerdem ist ein Bestandsschutz für Biogas geplant.

Nicht im aktuellen Gesetzentwurf enthalten sind laut tagesschau.de allerdings die Regelungen zu Industrierabatten. Bisher profitieren etwa 2100 Unternehmen in Deutschland von den Rabatten auf die Ökostrom-Zulage. Die EU-Kommission hatte dies als unerlaubte Beihilfe gewertet und ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Eigenes Gesetz für Rabatte

Nach langen Verhandlungen hätten sich die Bundesregierung und die EU-Kommission zwar bereits darauf geeinigt, dass Rabatte zukünftig nur noch für 1600 Betriebe gelten sollen, so Gabriel. Die neuen Regelungen würden allerdings erst im Mai in einem eigenen Gesetz   beschlossen.  

Die bisherige Höhe der Rabatte von etwa 5,1 Milliarden Euro solle sich laut Wirtschaftsminister allerdings nicht ändern. Energieintensive Branchen müssen in Zukunft 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen, allerdings mit einer Obergrenze von vier Prozent gemessen an der Bruttowertschöpfung, wie tagesschau.de berichtet. Für besonders energieintensive Unternehmen liege die Obergrenze sogar bei nur 0,5 Prozent. Insgesamt sollen 65 Branchen von den Rabatten profitieren.

Eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte der EEG-Reform haben wir hier für Sie zusammengefasst.