Entwarnung aus Berlin: E-Bilanz wird einfacher

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Noch bis vor kurzem mussten selbst kleine Handwerksbetriebe großen Aufwand für die Umstellung ihrer Finanzbuchhaltung auf die E-Bilanz fürchten. Doch jetzt kommt die Entwarnung vom Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium aus Berlin. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) müssen weitaus weniger online ausfüllen und ans Finanzamt schicken. Zudem gilt die in § 5b EStG geregelte Pflicht zur E-Bilanz erst ab 2014.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und andere Verbände haben maßgeblich zur Vereinfachung der E-Bilanz beigetragen. Folgende Erleichterungen wurden erreicht:

Nicht jedes Mussfeld ist ein Mussfeld

Jeder Betrieb braucht in sogenannten Mussfeldern der E-Bilanz nur die Angaben zu machen, die ihn betreffen. Gibt es etwa wegen der Rechtsform einen bestimmten Buchungsposten nicht, notiert er an der Stelle im Mussfeld „NIL“, was „Not in List“ (nicht in der Liste) bedeutet.

Auffangpositionen

Können Angaben der Mussfelder nicht aus der bisherigen, ordnungsgemäßen Buchführung entnommen werden, sieht die E-Bilanz hierfür Auffangpositionen vor. „Sie sind Ergebnis des intensiven Abstimmungsprozesses mit den Kammern, Unternehmen und Verbänden“, so die Ministerien.

Informationshilfen

Zudem sollen KMUs spezielle Informationen der Ministerien erhalten. Eine Übersicht der für die E-Bilanz verfügbaren Software mit Schnittstelle zum Onlineportal Elster hilft zudem, dass Handwerksbetriebe einen Dienstleister für ihre E-Bilanz finden.

Zeitplan

Verpflichtend ist die E-Bilanz erst für Wirtschaftsjahre ab 2013, also im Jahr 2014. Doch bereits für 2012 können Handwerksbetriebe ihren Jahresabschluss freiwillig als E-Bilanz abgeben.

Lob vom ZDH

„Die E-Bilanz ist nun so ausgestattet, dass sie in der ganzen Breite bei den Unternehmen Akzeptanz finden wird“, lobt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke das Ergebnis intensiver Zusammenarbeit mit den Ministerien für Finanzen und Wirtschaft. Die Handwerksbetriebe müssten nur die im Hauptbuch enthaltenen Posten übermitteln. In der Regel werde es, wie bisher, bei der vereinfachten Überleitungsrechnung von der Handels- zur Steuerbilanz bleiben.