E-Bilanz: Ärger mit der Finanzverwaltung vermeiden

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Für die Jahre ab 2013 sind alle bilanzierenden Firmen verpflichtet, den Jahresabschluss elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Wer seine Buchhaltung bisher noch nicht angepasst hat, sollte spätestens jetzt handeln, um Ärger mit der Finanzverwaltung zu vermeiden.

Die E-Bilanz erfordert oftmals Neuerungen in der Buchhaltung. - © IckeT/Fotolia

Unternehmen, die sich bisher nicht um die E-Bilanz gekümmert haben, müssen nun klären, ob ihre Software E-Bilanzen an die Finanzbehörden übermitteln kann. Eine weitere wichtige Frage ist, ob manuelle Anpassungen des Buchungsstoffes an die Taxonomie vorgenommen werden können und diese dann protokoliert werden. Die E-Bilanz kann zwar auch ohne diese eventuell nötigen Anpassungen erstellt werden. Das kann aber zu sogenannten Auffangposten führen, wie der IT-Dienstleister DATEV warnt. Die Finanzverwaltungen könnte hierauf womöglich besonders schauen.

Tipp: Unternehmer, die sich bisher damit nicht beschäftigt haben, sollten sich einen Steuerberater suchen, der die Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz für sie vornimmt.