Droht Nutzern von Smartuhren im Auto ein Punkt in Flensburg?

Bild-Online hatte unter der Headline „Apple Watch & CO. im Straßenverkehr: Fahrer können sich mit Smartuhr strafbar machen“ darüber berichtet, dass die Verwendung der neuen Smart-Watch im Auto eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellt. Ist das richtig?

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Das Boulevardblatt hatte unter Berufung auf einen Polizeipressesprecher behauptet, dass demjenigen, der beim Autofahren mit der Smart-Watch telefoniert oder schreibt, eine Geldstrafe in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg drohe. Erfahrungswerte gebe es bisher aber noch nicht. Die smarte Uhr von Apple wird erst seit dem 24. April in Deutschland verkauft.

Im Gesetz findet man keine Smartuhr

Maßgeblich für die Beurteilung ist § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

Doch im Unterschied zu einem Handy ist die Smart-Watch wie eine herkömmliche Armbanduhr immer am Arm festgeschnallt. Man nimmt sie also weder auf im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO, noch muss man sie halten. Dazu kommt: Die Smartuhr selbst enthält kein eigenes Mobilfunkmodul. Sie ist eher vergleichbar mit einem an der Frontscheibe in einer Halterung befestigten Handy, das als Navigationsgerät genutzt wird.

Gesetzgeber bisher nicht aktiv geworden

Fazit: Die von der Bild-Zeitung in den Raum gestellte Ordnungswidrigkeit der Smartphone-Nutzung ist juristisch betrachtet Humbug. Aus den bestehenden Gesetzen lässt sich ein Verbot der Smartphone-Nutzung im Auto nicht herleiten. Konsequenz: Das Tragen der Smartuhr im Auto wäre allenfalls dann verboten, wenn der Gesetzgeber aktiv würde und das expressis verbis in das Gesetz hineinschreiben würde. Dafür gibt es aber derzeit keine Anhaltspunkte.

Praxistipp: Nichtsdestotrotz ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass es irgendwo in der Republik Polizeibeamte gibt, die ein Exempel statuieren wollen und das Tragen der Smartuhr im Auto mit einer Ordnungswidrigkeitsstrafe ahnden. Betroffene Autofahrer sollten dagegen Einspruch einlegen und notfalls den Rechtsweg beschreiten.