Fliegendes Arbeitsmittel EU-Regeln für Drohnen: Worauf es bei der betrieblichen Nutzung ankommt

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Ausstattung und Drohnen

Eigentlich fürs Militär entwickelt, erobern die handliche Fluggeräte seit einigen Jahren auch den zivilen Bereich. Dabei sind sie weit mehr als ein klassisches Männerspielzeug, längst werden viele Drohnen auch gewerblich genutzt. Welche Regeln beim Einsatz von Drohnen in der Praxis gelten.

Nutzung der Drohnen
Drohnen eröffnen neue Möglichkeiten auf der Baustelle. - © Budimir Jevtic - stock.adobe.com

Drohnen sind vielseitig einsetzbar und vergleichsweise kostengünstig. Kein Wunder, dass sie immer mehr Aufgaben übernehmen. Mit Kameras bestückt inspizieren sie Windräder, Silos, Kühltürme und Hausfassaden. Per Drohne kontrollieren Landwirte ihre Wiesen vor der Mahd auf Rehkitze und Feuerwehren überwachen Brandherde. Auch im Rettungswesen, in der Landvermessung oder der Meteorologie sind die fliegenden Helfer im Einsatz.

Neu seit Januar 2021: EU-weite Regeln zum Drohnen-Einsatz

Eine neue Verordnung der EU legt seit 1. Januar 2021 einheitliche Regeln für den Einsatz von Drohnen fest. Dazu gelten nach wie vor die Bestimmungen der deutschen Drohnenverordnung von 2017, des Luftfahrtverkehrsgesetzesund der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Somit müssen sich Drohnenpiloten mit einer Vielzahl von Regularien auseinandersetzen.

Für die Sicherheitsanforderungen an eine Drohne ist das Gewicht ein entscheidender Faktor. Je schwerer das Fluggerät, desto strenger die Anforderungen:

  • Ab 250 Gramm gilt eine Kennzeichnungsplicht mit Namen und Adresse des Eigentümers.
  • Eine Nachweispflicht der Kenntnisse des Piloten gilt nun bereits ab 250 Gramm (bisher 2 Kilogramm).
  • Ab 5 Kilogramm greift eine Erlaubnispflicht durch die Landesluftfahrtbehörde.
 

Durch die EU-Drohnenverordnung kommt eine Registrierungspflicht für den Drohnenbetreiber hinzu, diese kann über die Webseite des Luftfahrbundesamtes erfolgen. Zudem sollen alle neuen Drohnen in eine von fünf Risikoklassen eingeteilt werden, für die je nach einem von drei Anwendungsszenarien spezifische Vorgaben und Einschränkungen gelten, etwa für die maximale Flughöhe oder die Mindestabstände zu Personen.  

Wichtig: auf Flugverbote achten

Wer als potenzieller Drohnenpilot nun das Gefühl bekommt, dass es immer komplizierter wird, hat nicht ganz unrecht und sollte sich intensiv mit den alten und neu hinzugekommen Vorgaben auseinandersetzen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten oder auch als Straftaten geahndet werden. Auch über die diversen Flugverbote mit den diversen Ausnahmen sollte man sich informieren. So sind etwa Einsätze über Krankenhäusern, Gefängnissen oder Naturschutzgebieten untersagt. 

Hinweis: Auch das Fliegen über Industrieanlagen ist unzulässig. Dieses Verbot wird jedoch aufgehoben, sobald der Grundstückseigner dem Überflug zustimmt. Somit können Anlagen nach Absprache aller Beteiligten (Eigner, Betreiber, Nachbarn usw.) rechtssicher aus der Höhe inspiziert werden. 

Gewerbliche Nutzung: Die Drohne als Arbeitsmittel

Aus Sicht des Herstellers fallen Drohnen unter die europäische Maschinenrichtlinie. Sie sollten daher so konstruiert sein, dass ihr Einsatz unter den vorgesehenen Bedingungen sicher ist. Der Käufer erkennt dies an der Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnung. Beim betrieblichen Einsatz unterliegt eine Drohne den Arbeitsschutzbestimmungen, insbesondere dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung. Danach gilt eine Drohne – wie ein Schweißstation oder ein Hochdruckreiniger – als Arbeitsmittel, das bedeutet:

 
  • Die Drohne muss technisch sicher sein und dies ist durch Prüfung und Instandhaltung regelmäßig zu kontrollieren.
  • Vor einem Einsatz muss der Betreiber und Arbeitgeber die Risiken ermitteln und ggf. Schutzvorkehrungen treffen, etwa bzgl. Absturz, herabfallenden Gegenstände, Kontakt mit den drehenden Rotoren usw.
  • Vor jedem Einsatz muss der Drohnenpilot sein Gerät auf augenscheinliche Schäden, Mängel und Funktionstüchtigkeit kontrollieren .
  • Die Benutzung muss gemäß den Sicherheitshinweisen des Herstellers erfolgen (Betriebs- oder Bedienungsanleitung). 

Gut zu wissen: Liegt eine deutschsprachige Betriebsanleitung des Herstellers vor, kann der Arbeitgeber diese als Betriebsanweisung im Sinne des Arbeitsschutzrechts seinen Drohnenpiloten zu Verfügung stellen. 

Qualifizierte Piloten gefordert - was es für den Drohenführerschein braucht

Ein als Drohnenpilot eingesetzter Mitarbeiter sollte volljährig, für seine Aufgabe geeignet und qualifiziert sein. Die körperliche Eignung kann ein Betriebsarzt gemäß G25 „Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ feststellen, dabei werden etwa Sehvermögen und Reaktionsfähigkeit getestet. Der Nachweis der Kenntnisse kann über eine Pilotenlizenz erfolgen oder den Drohnenführerschein, das ist eine Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle.

ACHTUNG: Obwohl oft behauptet, reicht eine Einweisung durch einen Luftsportverband nicht als Kenntnisnachweis für den gewerblichen Drohneneinsatz aus. Auf keinen Fall zulässig sind „Lösungen“ derart, dass ein Kollege, der privat mit Drohnen hantiert, diese einfach mal mitbringt und für betriebliche Zwecke fliegen lässt. 

Wichtig: unbedingt auch die gewerbliche Nutzung versichern

Darüber hinaus gilt gemäß Paragraf 33 Luftfahrtverkehrsgesetz eine Versicherungspflicht (Personen- und Sachschäden) für den Halter der Drohne. Betriebe, die eine Drohne anschaffen sollten unbedingt darauf achten, dass ihre Halterhaftpflichtversicherung explizit auch die gewerbliche Nutzung abdeckt. Ähnlich wie für Kraftfahrzeuge werden auch Kaskoversicherungen angeboten.

Weitere Hinweise zum unfallfreien und rechtssicheren Drohneneinsatz im Unternehmen bietet die DGUV Information 208-058 „Sicherer Umgang mit Multikoptern (Drohnen)“ von 2020. Sie gilt für die gewerbliche Nutzung von Multikoptern ab 25 Kilogramm und enthält eine Checkliste zur Startvorbereitung sowie Mustervorlagen für Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung.  

Zum Nachschlagen der komplexen Regeln für den Drohneneinsatz