Doppelte Haushaltsführung: Ledige profitieren

Ledige Gutverdiener können ihren Zweitwohnsitz absetzen. - © Kasia Bialasiewicz/Fotolia.com

Ledige profitieren

Handwerksunternehmer nehmen sich vielfach über mehrere Monate einen zweiten Wohnsitz, wenn sie einen Großauftrag in einer anderen Stadt erhalten. Die Aufwendungen für Miete, Nebenkosten, Fahrtaufwendungen – abgerechnet wird einmal in der Woche eine Heimfahrt mit 30 Cent pro Entfernungskilometer – zählen als Betriebsausgabe.

Das kann sogar für ledige Firmenchefs ohne eigenen Hausstand gelten, wie ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (Az: VI R 46 / 12) jetzt bestätigt. Ein Handwerksmeister lebte im Alter von 43 Jahren gemeinsam mit seinen Eltern. Die Richter des Bundesfinanzhofs gingen in dem Fall davon aus, dass er diese sowohl finanziell als auch sozial unterstützte. Der Firmenchef verdiente gut und deshalb sahen die Richter bei ihm keine Abhängigkeit vom Seniorenpaar gegeben.

Tipp: Ledige Handwerksunternehmer können ihre Aufwendungen für den zweiten Wohnsitz als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Akzeptiert das Finanzamt die Kosten nicht, legen Sie mit Verweis auf das Urteil Einspruch ein. Im Optimalfall liefern Sie eine ergänzende Erklärung zur Lebenssituation.