Digitaler Fahrtenschreiber: Pflicht ab 100 km Radius

Die Tachografenpflicht kommt auch für Handwerkerfahrzeuge. - © Ford

Pflicht ab 100 km Radius

Der Einbau eines digitalen Fahrtenschreibers (Tachograf) bei Handwerkerfahrzeugen wird ab einem Radius von übr 100 Kilometer um den Unternehmenssitz zur Pflicht. Das hat das Europäische Parlament in einer überarbeiteten Verordnung zur Tachografenpflicht beschlossen.

Die Regelung gilt für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Baustellen- und Straßenbaufahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen sind aber innerhalb eines Radius von 100 Kilometern ausgenommen. Bis das Gesetz angewendet wird, vergehen noch zwei Jahre. So lange haben die Mitgliedstaaten Zeit, die Vorgaben der EU in das nationale Recht umzusetzen.

Damit hat das Europäische Parlament zwar keine direkte Verschärfung der Tachografenpflicht beschlossen. Denn die alte Regel galt auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Allerdings konnte sich das Handwerk mit der Forderung nicht durchsetzen, eine generelle Ausnahme für Handwerksbetriebe einzuführen.