Bundesfinanzhof Diese Steuer-Urteile erwarten Sie 2018

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Steuerbescheid

Der Bundesfinanzhof arbeitet jedes Jahr rund 2.500 Verfahren ab. Im Schnitt brauchen die Richter rund acht Monate, bis sie zum Ergebnis kommen. In Kürze fallen wieder zahlreiche für Unternehmer und Steuerzahler relevante Urteile. Diese Fälle sollten Sie im Blick behalten.

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Fast die Hälfte (44 Prozent) der Revisionen vor dem Bundesfinanzhof gingen im Jahr 2017 positiv aus. - © zwehren - stock.adobe.com

Die Richter des obersten deutschen Steuergerichts hoben im vergangenen Jahr in 18 Prozent der Verfahren zu Gunsten der Steuerpflichten den Daumen. Zum Vergleich: Im 2016 waren es nur 15 Prozent der Fälle. Bei den Revisionen allein gingen sogar 44 Prozent positiv aus (siehe auch Tabelle unten), wobei sie durchschnittlich innerhalb von 21 Monaten bearbeitet wurden. 13 Prozent der Nichtzulassungsbeschwerden hat der Bundesfinanzhof angenommen.

Die wichtigsten Fälle vor dem Bundesfinanzhof

Man muss wissen: Bei Nichtzulassungsbeschwerden geht es darum, ob die obersten Finanzrichter eine Klage überhaupt akzeptieren. Die so genannte Revision vor dem Bundesfinanzhof hat das Finanzgericht in diesen Fällen nicht zugelassen. Aktuell sind folgende Revisionen eingegangen, die für Handwerkschefs betrieblich wie auch privat interessant sind:

Entscheidung zu Steuer und Krankenversicherung

Ein Arbeitgeber hatte die Beiträge seiner Arbeitnehmer zu einer Zusatzkrankenversicherung bezuschusst. Der VI. Senat klärt jetzt, ob es sich um steuerpflichtigen Barlohn handelt oder ob im Rahmen der Freigrenze die Beiträge steuerfrei bleiben (Az.: VI R 16/17).

Entscheidung zur doppelten Haushaltsführung

Aufwendungen wie die Miete zählen zu den Werbungskosten. Für die Unterkunft am Beschäftigungsort können höchstens 1.000 Euro im Monat steuerlich geltend gemacht werden. Die Richter klären, ob die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Hausrat dazu gehören ( Az.: VI R 18/17).

Lohnsteuerlicher Sachbezug bei kostenloser Mahlzeit?

Handelt es sich bei einem trockenem Brötchen und einem Heißgetränk schon um ein Frühstück? Das beschäftigt den BFH. Ein Arbeitgeber hat seinen Mitarbeitern täglich unbelegte Brötchen zur Verfügung gestellt. Die Arbeitnehmer konnten sich auch aus einem Heißgetränkeautomaten bedienen, ohne dafür eine Cent bezahlen zu müssen. Die Frage ist jetzt, ob und wenn ja, in welchem Umfang ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug vorliegt (Az.: VI R 36/17).

Sind Photovoltaikanlagen gewöhnliche Bauleistungen?

Werden im Inland Bauleistungen erbracht, ist der Leistungsempfänger verpflichtet, einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent des Entgelts vorzunehmen. Der I. Senat entscheidet, ob solche Bauleistungen auch bei der Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen (Az.: I R 46/17, Az.: I R 47/17) und Aufdach-Photovoltaikanlagen (Az.: I R 67/17) vorliegen.

Entscheidung zu Gewinnfeststellungserklärung bei privaten Photovoltaikanlagen

Die Kläger sind sind verheiratet und betrieben eine Photovoltaikanlage auf ihrem Wohnhaus. Sie haben zur Umsatzsteuerpflicht optiert, um die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten der Anlage abziehen zu können. Das Finanzamt ist der Ansicht, dass sie neben einer Umsatzsteuer-, einer Gewerbesteuer- und ihrer Einkommensteuererklärung auch eine Gewinnfeststellungserklärung abgeben müssen. Der Bundesfinanzhof entscheidet, ob sie von Letzterer befreit sind, weil der Aufwand doch etwas groß wäre (Az.: IV R 6/17) .

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen?

Die Einkommensteuer ermäßigt sich, wenn der Steuerpflichtige Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in seinem Haushalt beauftragt. Im Streitfall hatten die Kläger einen Baukostenzuschuss für den Anschluss ihres Grundstücks an die öffentliche Abwasserentsorgung gezahlt. Die Richter entscheiden, ob die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten für die Herstellung einer Mischwasserleitung eine Steuerermäßigung rechtfertigen (Az.: VI R 18/16).

Entscheidung zur Rückzahlung der Umsatzsteuer

Fehler in einer Rechnung machen allen Beteiligten Arbeit und Stress. Der Bundesfinanzhof hat die Frage auf dem Tisch, ob für eine Rechnungsberichtigung auch die falsch ausgewiesene Umsatzsteuer zurückgezahlt werden muss (Az.: XI R 28/16).

So lange dauern Verfahren vor dem Bundesfinanzhof

Hier noch ein Überblick über die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2017 beim Bundesfinanzhof erledigten Verfahren in Monaten. Quelle ist der Jahresbericht des Bundesfinanzhofs (BFH Jahresbericht 2018):

Verfahren Durchschnittliche Dauer
Revisionen (mit Sachentscheidung)21 Monate
Revisionen (ohne Sachentscheidung)11 Monate
Nichtzulassungsbeschwerden5 Monate
Sonstige Verfahren2 Monate
Alle Verfahren insgesamt8 Monate