Dienstwagen: Wie Chefs sich durchsetzen

Das Finanzamt geht bei jedem klassischen Geschäftswagen schnell davon aus, dass er auch privat genutzt wird. Es sei denn, der Firmenchef führt akribisch ein Fahrtenbuch. Damit unterliegt in vielen Betrieben nahezu die gesamte Firmenflotte der pauschalen Ein-Prozent-Methode. Doch Unternehmer können den strengen Fiskaldienern mit Verweis auf ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (VIII R 42/09) jetzt Paroli bieten.

Für die Betriebsprüfer zählt zumeist der erste Anschein. Das bedeutet: Da nach der Lebenserfahrung betriebliche Pkw vielfach für private Fahrten genutzt werden, ist der Wagen nach der Ein-Prozent- Methode zu versteuern. Entsprechend der Entscheidung der obersten Finanzrichter darf das Finanzamt allerdings nicht von einem Privatanteil ausgehen, wenn im Privatvermögen des Firmenchefs  ein vergleichbares Auto in Status und Gebrauchswert vorhanden ist.

Status und Gebrauchswert
Wer allerdings im Betriebsvermögen beispielsweise eine S-Klasse hat und im Privatvermögen lediglich einen Fiat Panda, wird sicherlich nicht mit der vorgenannten Entscheidung argumentieren können.

Tipp: Hält der Unternehmer hingegen sowohl im Betriebsvermögen als auch im Privatvermögen einen vergleichbaren Mittelklasse-PKW, kann er mit Verweis auf das Urteil gegen die Ein-Prozent-Methode Einspruch einlegen.