Dienstwagen: Verbot ist ein Muss

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Klare Ansage: Privatnutzung vertraglich verbieten und Steuern sparen. - © MC_PP/Fotolia.com

In der letzten Ausgabe informierten wir Sie, dass ein Arbeitnehmer keinen geldwerten Vorteil versteuern muss, wenn im Arbeitsvertrag ein Privatnutzungsverbot festgelegt wurde. Doch ist dieses Privatnutzungsverbot nicht oder nur mündlich erteilt worden oder ist es so gefasst, dass eine gelegentliche Privatnutzung nicht ausgeschlossen ist, führt kein Weg an der Besteuerung einer Privatnutzung vorbei (BFH, Urteil v. 6.2.2014, Az. VI R 39 / 13). Steht im Arbeitsvertrag beispielsweise „Die Privatnutzung des Dienstwagens ist in aller Regel verboten.“, ist durch diese Passage eine gelegentliche Privatnutzung zumindest möglich. Das genügt bereits, um Lohnsteuer für die Privatfahrten des Arbeitnehmers festzusetzen.

Tipp: Steuerrechtlich ist auf sicherer Seite, wer das Privatnutzungsverbot des Dienstwagens schriftlich im Arbeitsvertrag fixiert. Zudem ist eine Formulierung zu wählen, die zu keinem Zeitpunkt eine Privatnutzung zulässt.