Dienstwagen: Heimfahrten tagsüber vermeiden

Fährt der Arbeitnehmer mit dem Kundendienstfahrzeug zum Mittagessen nach Hause und kommt anschließend in den Betrieb zurück, hat das steuerliche Auswirkungen, wie eine äußerst teure Entscheidung eines Finanzgerichts zeigt. Wie Sie die Steuerfalle umgehen können.

Behandlung eines Dienstwagens
Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug auch zur privaten Verwendung zur Verfügung stellt, muss entweder ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegen oder der Betrieb berechnet den geldwerten Vorteil privater Fahrten mit der Ein-Prozent-Methode.

Während die Lohnsteuer unter dem Strich nur den Mitarbeiter belastet, belastet der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben auch den Chef. Beide sollten daher daran interessiert sein, die private Nutzung so gering wie möglich zu halten.

Kundendienstfahrzeug mit Privatnutzungsverbot
Sofern der Chef seinen Mitarbeiter für die betrieblichen Fahrten ein Kundendienstfahrzeug zur Verfügung stellt und zusätzlich ein privates Nutzungsverbot ausspricht, kann der Betrieb in der Lohnabrechnung auf die teure Ein-Prozent-Regelung verzichten. Falls der Mitarbeiter  das Fahrzeug jedoch für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nutzen darf, müssen immer noch 0,03 % des Listenpreises versteuert werden. Insgesamt aber immer noch billiger als die Ein-Prozent-Regelung!

Teure Entscheidung
Unter dem Aktenzeichen 1 K 3014/09 hat aktuell das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass über die 0,03%-Regelung nur eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte am Tag abgegolten wird. Konkret: Fährt der Arbeitnehmer zum Mittagessen  nach Hause und kommt anschließend in den Betrieb zurück, fällt dies nicht unter die 0,03%-Regelung.

Allein diese kleine und kurze Fahrt reicht dann schon aus, die teure Ein-Prozent-Regelung auszulösen. Arbeitnehmer und Chef sollten daher eine solche Fahrt vermeiden, weil sie beide Geld kostet.

Fahrtenbuch als Ausweg
Der beste Rat um Ein-Prozent-Regelung zu vermeiden, ist sicherlich auf die mittägliche Heimfahrt mit dem Betriebs-Pkw zu verzichten. Lässt sich dies jedoch nicht einrichten, kann die teure Besteuerung der privaten Nutzung nur mittels eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches verhindert werden. Dies ist zwar aufwendig, spart aber Steuern.