Geprüfter Betriebswirt: Die acht wichtigsten Neuerungen

Der Betriebswirt des Handwerks zählte schon in der alten Variante zu den Spitzenweiterbildungen im Handwerk. Durch die Runderneuerung und das höhere Niveau gilt das künftig noch mehr. Hier die wesentlichen Neuerungen des "geprüften Betriebswirts (HwO)".

Betriebswirt des Handwerks
Neue Inhalte: Künftig gibt es bei der Fortbildung zum Betriebswirt nach Handwerksordnung vier Prüfungsteile. - © Infografik: Peter Diehl

Die wichtigsten Neuerungen

1. Zulassungsvoraussetzungen

Die Meisterprüfung oder eine vergleichbare Qualifikation. Ebenfalls zugelassen sind Teilnehmer mit einer Fortbildung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder einer vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsprüfung.

2. Anforderungen

Statt 500 sind es jetzt 700 Unterrichtsstunden. Es gibt vier Prüfungsteile plus eine Projektarbeit und ein Fachgespräch am Schluss.

3. Rechtsgrundlage

Es gibt keine unterschiedlichen Handwerkskammerregelungen mehr, sondern eine bundeseinheitliche Verordnung mit gleichen Lehrplänen und Prüfungen.

4. Anerkennung

Der Betriebswirt steht in der Wertigkeit über dem Meisterbrief. Die Einstufung im deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist noch nicht entschieden. Der Abschluss qualifiziert zum Bachelorstudium. Ziel ist die Gleichwertigkeit mit anderen akademischen Abschlüssen.

5. Gleichwertigkeit

Der geprüfte Betriebswirt (HwO) ist mit dem IHK-Abschluss zum geprüften Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz gleichgestellt.

6. Lehrplan

Es wird mehr Wert gelegt auf Unternehmensstrategie. Lernen, ein Unternehmen zu führen, steht im Mittelpunkt. Neben Betriebswirtschaft wird auch Sozialkompetenz vermittelt.

7. Unterrichtsgestaltung

Künftig werden für die Teilnehmer Probleme als Aufgaben formuliert. Durch diesen handlungsorientierten Ansatz wird mehr Praxisbezug erreicht. Eigenverantwortliches Lernen statt Stoffvermittlung durch Dozenten ist Prinzip.

8. Kosten

Durch die höhere Stundenzahl und das aufwendigere Prüfungsverfahren werden die Seminargebühren steigen. Die Handwerkskammer Hamburg verlangt für die neue Variante 4420 Euro. Zum Vergleich: Bei der Handwerkskammer Düsseldorf kostet der Kurs für die alte Variante 2980 Euro.

Fazit: Der neue „geprüfte Betriebswirt (HwO)“ ist in jedem Fall die bessere Qualifikation für Unternehmer als die Vorgängervariante „Betriebswirt (HWK)“. Und spätestens ab 2015 alternativlos. Wer plant, die Weiterbildung zu absolvieren, sollte bei seiner Handwerkskammer nachfragen, wann ein Kurs angeboten wird.