Auto-Anhänger Die richtige Anhängerkupplung für Ihr Fahrzeug

Um einen Lastenanhänger mit dem Betriebsfahrzeug ziehen zu können, benötigt man eine geeignete Anhängerkupplung. Diese kann bereits beim Kauf des neuen Pkw oder Transporters mitgeordert werden. Natürlich kann man eine Anhängerkupplung auch nachrüsten. Was Sie bei der Auswahl berücksichtigen sollten.

Anhängerkupplungen gibt es beim Fahrzeughersteller, aber auch als Nachrüstung. - © Hoeringer / Al-Ko

Um einen Lastenanhänger mit dem Betriebsfahrzeug ziehen zu können, benötigt man – nomen est omen – eine geeignete Anhängerkupplung. Idealerweise hat man diese bereits beim Kauf des neuen Pkw oder Transporters mitgeordert. Das Procedere dabei ist vergleichsweise einfach: Man sucht sich ein Fahrzeug aus, dessen Anhängelast höher ist als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Wenn dann noch die Kfz-Stützlast zum Hänger passt, fehlt nur noch das Kreuzchen bei der Option „Anhängerzugvorrichtung“ im Kaufvertrag.

Konstruktion und Zubehör

Selbst in dieser einfachsten aller Konstellationen sind jedoch einige Entscheidungen zu treffen. Zunächst unterscheiden sich die Anhängerkupplungen für Pkw beziehungsweise Transporter in ihrer Ausführung. Die einfachste, preiswerteste und auch stabilste Bauweise ist die starre Anhängerkupplung – mit dem Nachteil, dass sie stets aus dem Fahrzeugheck heraussteht, was im Alltagsbetrieb oftmals als unschön empfunden wird. Dem beugen abnehmbare oder schwenkbare Hängerkupplungen vor, die bei Nichtgebrauch einfach entfernt oder unter das Auto weggeklappt werden.

Und da man beim Neuwagenkauf die freie Entscheidung bei der Ausstattung hat, sollte man sich Gedanken darüber machen, welche Sicherheits- und Komfort-Extras sich für den Hänger-Betrieb empfehlen: So erleichtert beispielsweise eine Rückfahrkamera das Ankuppeln und ein Toter-Winkel-Warner jeden Spurwechsel.

Anhängerkupplung nachrüsten

Hat man seinen Betriebs-Pkw oder -Transporter seinerzeit ohne Anhängekupplung gekauft, muss man diese nun bei entsprechenem Bedarf nachrüsten. Dabei kann man aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Angeboten wählen: Die einschlägigen Spezialfirmen haben starre, klapp- oder abnehmbare Kupplungstypen im Programm.

Wichtiges Kriterium bei der Wahl der Nachrüst-Anhängekupplung: ihre Stabilität muss für das Gewicht des Anhängers ausreichend sein. Darüber gibt der ominöse „D-Wert“ Auskunft, der auf dem Typenschild bereits seit längerem die Angabe der viel praxisnäheren maximalen Anhängelast ersetzt hat. Letztere ist jedoch weiterhin in den Papieren des Zugfahrzeugs eingetragen. Der D-Wert wird in Kilo-Newton angegeben und dient als Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der zulässigen Anhängelast, für die die Kupplung ausgelegt ist – da ist auf jeden Fall der kundige Rat des Fachmanns gefragt.

Dieser sollte auch mit der Montage der Anhängerkupplung beauftragt werden. Denn neben den mechanischen Komponenten muss ein fahrzeugspezifischer Elektrosatz eingebaut werden. Der steuert nicht nur die Anhängerbeleuchtung vom Zugfahrzeug aus, sondern auch die Software des elektronischen Stabilitätsprogramms (ESP), das bei allen Fahrzeugen mit Erstzulassung ab Ende 2011 vorgeschrieben ist. Und das muss bei den Elektroarbeiten auf den Hängerbetrieb per Update angepasst werden.

Die Kosten

Der Preis für die Nachrüstung ist zum einen vom Fahrzeugmodell abhängig und zum zweiten von der Bauart und der Zuglast der Anhängerkupplung. Als grobe Richtwerte können gelten: Die Kupplung selbst schlägt für einen Pkw mit zirka 200 bis 500 Euro zu Buche. Dazu addiert sich der Elektrosatz mit rund 100 Euro, für die Arbeitskosten müssen nochmals rund 300 bis 500 Euro kalkuliert werden. Insgesamt addiert sich das Budget für eine starre Anhängerkupplung inklusive Einbau auf mindestens 700 bis 800 Euro, während für schwenkbare oder abnehmbare Lösungen inklusive Software-Update ab 1.100 Euro zu kalkulieren sind.

Alle namhaften Hersteller bieten ihre Zugvorrichtungen mit einer EG-Typgenehmigung – also einer Art europäischen ABE – an. Sie erspart zwar den Eintrag in die Kfz-Papiere, muss dann allerdings permanent im Fahrzeug mitgeführt werden. Das wiederum lässt sich mit einer freiwilligen Eintragung umgehen: Bei der dazu erforderlichen Abnahme durch eine Prüforganisation (TÜV, Dekra etc.) wird neben der korrekten Montage auch die einwandfreie Funktion getestet, was ein Plus an Sicherheit bringt.

Anhängelast & Co.

Bei der Größe des Anhängers, der mit dem Betriebsfahrzeug gezogen werden darf, sind zwei Daten von Bedeutung: Die Anhänge- und die Stützlast. Letztere bezeichnet jenes Gewicht, mit dem die Anhänger-Deichsel von oben auf die Anhängerkupplung drückt. Dies kann man mit der richtigen Beladung nachjustieren. Aber Achtung: Deren Wert wird allzu oft relativ ungenau am Stützrad gemessen. Korrekterweise muss dies direkt am Kupplungsmaul erfolgen. Dazu wird das Maul per Stange oder Rohr direkt auf einer Waage abgestützt.

Wichtig beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges: Für die maximale Anhängelast ist ausschließlich der in den Kfz-Papieren angegebene Wert ausschlaggebend – und nicht etwaige Prospektangaben oder andere „technische Daten“ des Herstellers. Denn oft variiert die Anhängelast mit dem Modelljahr, der Motorisierung oder auch der eingebauten Getriebevariante. Die maximale Masse, die Ihr Zugfahrzeug an den Haken nehmen darf, finden Sie in der „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ unter den Punkten O.1 für gebremste Anhänger und O.2 für ungebremste – im alten Kfz-Schein stehen die entsprechenden Angabe n in den Spalten 29 und 28.