Die Baumann-Kolumne "Neues von der Werkbank" Kommentar: Die Politik hat den Generationenvertrag längst gekündigt

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Neues von der Werkbank – Kolumne von Ruth Baumann

Um es gleich zu Beginn zu sagen: Es folgt weder eine Werbeverkaufsveranstaltung für den Abschluss betrieblicher Altersabsicherung, noch eine Freistellung von der Eigenverantwortung für das Leben nach dem Erwerbsleben.

Ruth Baumann, Landesvorsitzende ufh Baden-Württemberg
Die studierte Politologin und Handwerksunternehmerin Ruth Baumann vertritt seit 2008 als Präsidentin die Unternehmerfrauen im Handwerk in Baden-Württemberg (ufh). - © Antoinette Steinmüller Fotostudio

Die Rente ist sicher, behauptete Ende der 1990er Jahre der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm. Doch die Realität sieht heute anders aus. Denn sonst ist es nicht zu erklären, weshalb jedem schmackhaft gemacht werden muss, dass er auch für seine Altersabsicherung selbst Vorsorge zu treffen hat. So weit, so gut. Dieser Erkenntnis würde ich nicht widersprechen.

Aber zur Wahrheit gehört eben auch, dass einer grundlegenden Diskussion um die Finanzierung der Sozialsysteme durch verschiedene Kosmetik-Maßnahmen ausgewichen wird. Lieber annonciert und propagiert man Wohltaten zu Lasten der nächsten Generation, zu Lasten des Sozialversicherungssystems und zu Lasten der Betriebe.

Altersvorsorge darf nicht abgezogen werden

Fangen wir mal ohne Emotionen marktwirtschaftlich an: Dinge, deren Sinnhaftigkeit zwar klar ist, man sich aber größte Mühe gibt, die Umsetzung, die steuerliche Behandlung und die Verbindlichkeit der zu erwartenden Zahlungen möglichst schwammig zu halten, verkaufen sich schlecht. Folglich müssten sie verändert oder vom Markt genommen werden. Denn wer noch einen Hauch von moralischem Empfinden hat, kann nicht für eine Art von Absicherung werben, die im Leistungsfall dem, der gespart hat, an anderer Stelle wieder abgezogen wird.

Die zum Vertragsabschluss gültigen Spielregeln werden sogar rückwirkend geändert. Spart, trefft Vorsorge, schränkt euch ein, damit euch Vater Staat das bei der Grundsicherung wieder abziehen kann. Dieser „Geburtsfehler“ wurde nun zwar etwas korrigiert. Die steuerliche Förderung soll auch einfacher und attraktiver werden.

Die nächste Frage sei gestattet: auch effizienter? Denn bei der aktuellen Zinsentwicklung ist es fast schon ein Zeichen von Ignoranz, wenn man die Aussicht auf Rendite des hart erarbeitenden Beitrags in Aussicht stellt. Dem schon mehrfach geprellten Sparer und Steuerzahler fehlt hierbei langsam der Glaube. Er hat vielmehr Angst, dass seine „Vorsorge“ eher in das aktuelle Füllhorn für das Gemeinwesen wandert, denn seiner eigenen Altersabsicherung dient.

Altersabsicherung bedarf verbindlicher Spielregeln

Den Griff in die Trickkiste der Tarifparteien, um ein angeschlagenes, vielleicht auch schon fast marode zu nennendes Sozialsystem an den Tropf zu hängen, ist kein probates Mittel. Es mag auf manche Arbeitgeber zwar wie Baldrian wirken, künftig nicht mehr in der Haftung zu sein. Aber mal ehrlich: Ist es die Aufgabe des Unternehmers, sich fachfremd (denn es gibt ja nicht nur Juristen und Steuerberater auf dieser Welt, die Steuern zahlen) mit einer derartigen Thematik belastet zu werden?

Ist es die Aufgabe der Wirtschaft, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, nach Lösungen zu suchen, wenn Politik an Grenzen stößt? Wie soll man Vorausdenken, wenn rückwirkende Veränderungen erlaubt sind? Selbst „Mensch ärgere dich nicht“ hat verbindliche Spielregeln, die nicht nach Gutdünken oder Spielstand abgeändert werden können.

Wenn der Generationenvertrag durch das Erfinden ständig neuer Geschenke gekündigt und gefährdet wird, lagert man die Probleme in die Zukunft aus. Das hat dann nichts mehr mit Leistungsgerechtigkeit und sozialen Partnerschaften zu tun. Was als Respektrente begann, wird leicht zum Almosen für spätere Leistungsträger. Sie - liebe Leserinnen und Leser - sollen bei eigenem Verzicht das erwirtschaften, was in Generationen zuvor leichtfertig ausgegeben wurde.

Wer eigene Vorsorge trifft, soll auch die Versorgung hieraus erfahren. Die eigene Altersabsicherung kann nicht bedeuten, das Spielgeld für diverse Vorhaben zu liefern. Verbindlichkeit und Verlässlichkeit sind Grundbedingungen des Marktes und des gesellschaftlichen Miteinanders. Wer die Lösungen anstehender Herausforderungen nur in die Zukunft projiziert, darf sich nicht beklagen, wenn die Gesellschaft das auch mit ihrem Engagement macht. Wenn Einschränkungen und Verzicht mit Kürzung und Schlechterstellung honoriert werden, werden gute Absichten zum Ladenhüter.

Betriebe können nicht für politische Fehlentscheidungen haften

Wenn sich die Politik sich um die Einkünfte der Zukunft sorgt, soll sie verbindliche Rahmenbedingungen hierfür schaffen und nicht andere beim eigenen Versagen in die Pflicht nehmen. Bürokratieabbau bedeutet auch, dass Betriebe keine unentgeltlich zu erledigenden Aufgaben bekommen. Sie dürfen nicht zur verlängerten Werkbank oder zur Lösungsschmiede politischer Fehlentscheidungen werden. Sonst wird die Gesellschaft der Gegenwart erst mal die Lösungsansätze abwarten und prüfen, ob sie auch zu einem Ergebnis führen.

Weniger philosophisch ausgedrückt: Wenn die Umsetzung einer Altersvorsorge einfach, unbürokratisch, steuerlich abschätzbar umzusetzen ist, die Vertragsbedingungen und Zusagen bis im Leistungszeitraum Bestand haben und man unter’m Strich nicht drauf legt, dann klappt es auch mit der Vorsorge. Denn: Ich spare in der Zeit, dann habe ich in der Not … .

Die Unternehmerfrauen im Handwerk (ufh) Baden-Württemberg

Die Unternehmerfrauen im Handwerk (ufh) Baden-Württemberg verstehen sich als Berater-, Informations- und Serviceorganisation für ihre Mitglieder und als berufsübergreifende Interessenvertretung. Organisiert sind darin aktive Frauen im Handwerk. Darunter Ehefrauen, Lebensgefährtinnen, Töchter oder Schwiegertöchter von Betriebsinhabern/Handwerksmeister, aber auch selbständige Handwerksmeisterinnen bzw. Unternehmerinnen im Handwerk.

In Baden-Württemberg gibt es 32 Arbeitskreise mit 1.681 Mitgliedern. Die Aktivitäten finanzieren sich hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge.   Die Unternehmerfrauen im Handwerk stehen im Dialog mit den Handwerksorganisationen und arbeiten an innovativen Projekten mit, die dazu beitragen, die Zukunft des Handwerks zu sichern. Seit 1996 sind sie stimmberechtigtes Mitglied im Baden-Württembergischen-Handwerkstag.

Die Unternehmerfrauen im Handwerk setzen sich für die soziale Absicherung und generelle Unterstützung von Frauen im Handwerk ein, fordern die gesetzliche Anerkennung der enormen Leistungen, die Frauen im Handwerk vollbringen. Sie wollen erreichen, daß es für Frauen im Handwerk leichter wird, ihre umfassenden beruflichen und familiären Verpflichtungen zu erfüllen. Eines der wichtigsten Ziele ist, sich beruflich weiterzubilden, um den vielschichtigen Aufgaben und Anforderungen gerecht zu werden.

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