Die neuen Gesetze und Vorschriften für 2014

Schon jetzt stehen viele Gesetzesänderungen fest, die 2014 in Kraft treten werden. Wer sich rechtzeitig darauf einstellt, kann von den Neuerungen profitieren und schützt sich vor Problemen.

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    Das neue Jahr bringt wichtige Gesetzesänderungen, die noch die alte Bundesregierung beschlossen hat.
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    „Schlechte ­Erfahrungen vieler Anleger steigern das ­Interesse an Honorar­beratung.“ Dietmar Kälberer, ­ Anlegeranwalt, Kanzlei Kälberer und Tittel, Berlin
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    Bei Lehrlingen zahlt der Arbeitgeber alle Sozialabgaben bis zur Aus­bildungsvergütung von 325 Euro.

Neue Gesetze für Handwerker

Die Bilanz ist gemischt: 2014 bringt viele gesetzliche Neuerungen, aber nicht alle sind für Unternehmer die reine Freude. Zum Beispiel die Änderungen beim Online-Handel. „Das verlangt etwa die x-te Überarbeitung des Internetauftritts“, sagt der Münchner Anwalt Marc Laukemann, „viel Arbeit und ohne Expertenhilfe kaum rechtssicher zu machen.“ Andererseits entfalle der Zwang, Stornokosten zu übernehmen, „gerade für kleinere Unternehmen eine wichtige Erleichterung“. handwerk magazin stellt die wichtigsten Neuerungen vor, für Unternehmen und für den Privatbereich.

Für Unternehmen

Auswärtseinsatz: Reisekosten neu

Dienstreisen wie Arbeiten bei Kunden, Montage, Messebesuche beginnen ab 1. Januar 2014 nicht mehr an der Wohnung des Mitarbeiters, sondern im Betrieb, genauer der „ersten Tätigkeitsstätte“. Folge: Bis dorthin sind nur 30 Cent pro Kilometer der einfachen Strecke als Werbungskosten absetzbar, für Dienstreisen 30 Cent pro gefahrenem Kilometer oder die tatsächlichen Kosten. Das kann der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen. Er wählt die „erste Tätigkeitsstätte“ aus, wenn der Mitarbeiter an mehreren Betriebsstätten arbeitet. Änderungen gibt es auch bei der Verpflegungspauschale.

Tipp: Chefs sollten es genau nehmen, denn das interessiert Lohnsteueraußenprüfer.

Online: Rücksendung zahlt Kunde

Der 13. Juni 2014 bringt für das Verbraucher-Online-Geschäft eine Erleichterung und neue Regeln. Die Erleichterung: Bei Bestellwert bis 40 Euro musste der Verkäufer bislang im Widerrufsfall die Rücksendekosten tragen. Das entfällt. Die neuen Regeln erfordern die Überprüfung von Bestellvorgängen und Kundeninfos: So müssen künftig akzeptierte Zahlungsmittel bei Bestellbeginn angegeben werden, für den Widerruf gelten EU-einheitliche Belehrungen und Formulare (siehe Themenseite online) – ein Vorteil beim Verkauf ins Ausland.

Tipp: Den Online-Auftritt überarbeiten, Abmahnkanzleien warten schon auf Fehler.

Verbraucher: Noch mehr Informationen

Handel und Handwerker, die offline arbeiten, müssen Verbraucher ab 13. Juni 2014 informieren über: Kontaktdaten des Anbieters, Gesamtpreis mit Nebenkosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen, Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, gesetzliche Rechte bei Mängeln und zusätzliche Kundendienst- und Garantieleistungen. Diese Info-Pflichten entfallen bei „Geschäften des täglichen Lebens“.

Tipp: Klären, welche zusätzlichen Informationen notwendig sind. Viel wird durch Aufdrucke und Beipackzettel abgedeckt.

Fuhrpark: Führerschein genügt nicht

Berufskraftfahrer brauchen für Lkw über 3,5 Tonnen eine Grundqualifikation oder Weiterbildung. Das gilt ab 10. September 2014 auch für die Führerscheine C1, C1E, C, CE2 oder 3 aus der Zeit vor dem 10. September 2009, bei neueren Führerscheinen schon länger. Die ­Zusatzqualifikationen müssen alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

Tipp: Die Extras braucht nicht, wer die Lkw nicht hauptberuflich fährt, sondern etwa aus Anlass ihrer Reparatur oder als Monteur zum Transport von Material und Gerät.

Insolvenz: Schneller zum Neustart

Privatpersonen, aber auch Unternehmer mit nicht bezahlbaren persönlichen Verbindlichkeiten nach einer Firmeninsolvenz werden künftig schon nach drei Jahren schuldenfrei, falls sie 35 Prozent der Schulden plus Verfahrenskosten abgezahlt haben, nach fünf Jahren, wenn wenigstens die Verfahrenskosten getilgt sind. Die Neuregelung gilt für alle Verfahren, die ab 1. Juli 2014 eröffnet werden.

Tipp: Ein rechtzeitiger Insolvenzantrag verbessert die Chancen, die 35 Prozent zu schaffen.

Staatsauftrag: Neue Schwellenwerte

Ab 1. Januar 2014 steigen die Schwellenwerte, ab denen öffentliche Aufträge EU-weit aus­geschrieben werden müssen. Dann gilt für Dienstleistungs- und Lieferaufträge des Bundes 134 000 Euro, 207 000 Euro bei anderen ­öffentlichen Auftraggebern. Für Versorgungsunternehmen ist die Schwelle 414 000 Euro, 5 186 000 Euro für Bauaufträge.

Tipp: Es gibt auch unterhalb der Schwellen Vergaberegeln, aber keinen Rechtsschutz.

Für den Privatbereich

Geldanlage: Sicher mit Honorarberatung

Ab 1. August 2014 sind „Honorarfinanzanlageberater“ (berät über ausgewählte Produkte wie Investmentfonds) und „Honoraranlageberater“ (berät über alle Anlageformen) geschützte Bezeichnungen. Wer sie trägt, darf nur gegen Honorar beraten: Er kann sich ausschließlich am Kundennutzen orientieren und nicht an den Vermittlungsprovisionen. Banken müssen vor einer Beratung angeben, ob sie für Honorar oder Provision arbeiten.

Tipp: Das Gesetz sichert Unabhängigkeit von Provisionen, nicht Beratungsqualität. Darauf muss der Kunde selbst achten.

Neubauten: Sparsamer und teurer

Am 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung in Kraft: Die Dämmung muss im Durchschnitt um 20, die Energieeffizienz um 25 Prozent besser werden, und zwar bei neuen Wohn- und Betriebsgebäuden mit Bauantrag oder Bauanzeige ab 1. Januar 2016. Wer vorher baut, kann Kosten sparen. Allerdings kann sich das später negativ auf Verkaufspreise und Miethöhe auswirken, denn künftig sind schlechtere Energiewerte leichter erkennbar.

Tipp: Die Regeln für bestehende Gebäude bleiben unverändert, auch bei Sanierung.

Flensburg: Neuer Punktekatalog

Ab 1. Mai 2014 vergibt Flensburg weniger Punkte – höchstens drei pro Verstoß – und seltener, nicht mehr für jedes Bußgeld ab 40 Euro, sondern erst ab 60 Euro und nur noch für ausgewählte Verstöße: nicht mehr etwa für Verstöße gegen Umweltzone oder für Beleidigung im Straßenverkehr. Der Führerschein ist ab acht Punkten weg, bisher ab 18. Punkte werden nicht mehr nach zwei Jahren getilgt, sondern erst nach 2,5 bei Ein-Punkt-Verstößen, bei zwei Punkten nach fünf Jahren, bei drei nach zehn. Dafür fängt die Frist nicht mehr mit jedem neuen Punkt von vorn an, sondern läuft für jeden Verstoß gesondert.

Tipp: Die alten Regeln gelten für alle bis 30. April 2014 abgeschlossenen Bußgeldverfahren.