Mindestbeiträge für Selbstständige Die Krankenversicherung wird 2019 günstiger

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Handwerksunternehmer werden nicht länger durch überzogene Mindestbeiträge aus der Krankenkasse vergrault, am Gründen gehindert oder in die privaten Krankenversicherungen getrieben – die sie sich dann im fortgeschrittenen Alter nicht mehr leisten können.

Krankenkassenbeitrag
Handwerksunternehmer und andere Selbstständige können sich freuen: 2019 sinkt der monatliche Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung drastisch. - © Setareh - stock.adobe.com

Bislang gehen die Krankenkassen bei Selbstständigen ohne großes Einkommen von einem fiktiven Einkommen von 2.284 Euro im Monat aus. Das macht in diesem Jahr 400 bis 420 Euro monatlichen Beitrag für Krankenkasse und Pflegeversicherung. Das ist ziemlich viel Geld. Besonders für Menschen, die als Einmann-Betrieb mit im Schnitt 1.500 Euro im Monat auskommen müssen. Noch schlimmer ist es für selbstständige Einzelunternehmer, die in einer unternehmerischen Krise stecken und vielleicht sogar rote Zahlen schreiben.

Mindestens 200.000 Selbstständige sollen von der Neuregelung profitieren

Nun werden die Krankenkassenbeiträge neu geregelt, was laut Unternehmerverbänden mehr als eine Million Selbstständige oder nebenberuflich Selbstständige erreichen soll, vor allem Frauen. Die Bundesregierung rechnet mit kleineren Zahlen, sie hofft mindestens 200.000 Betroffene besser stellen zu können.

Der monatliche Mindestbeitrag sinkt drastisch

Dafür wird das fiktive Einkommen ab 2019 auf 1.038,33 Euro im Monat gesenkt. Damit gilt jetzt für Selbstständige die gleiche Grenze wie für alle anderen freiwillig Versicherten, so etwa Rentner oder Studierende. Mit dem Satz für das fiktive Einkommen fällt der zu zahlende monatliche Mindestbeitrag auf knapp 160 Euro, inklusive Pflegeversicherung sind es rund 190 Euro.

Bei Krankenkasse anfragen, wie der Einkommensnachweis erbracht werden soll

Tipp: Wer selbstständig ist und ungefähr das fiktive Einkommen erwirtschaftet, sollte bei seiner Krankenkasse nachfragen, wie er künftig sein Einkommen nachweisen soll. Wer sich selbstständig machen möchte, sollte bei seiner Krankenkasse die Mindestbemessungsgrenze angeben, wenn das vermutete Einkommen darunter liegt. Und: Laufen die Geschäfte besser als erwartet, unbedingt Geld für Nachzahlungen zurücklegen!

Beiträge zur Gesetzlichen Krankenkasse werden künftig geteilt

Ab Januar 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder den gesamten Beitrag für die Krankenkasse. Bisher wurde dieses Verfahren lediglich für den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent angewendet. Wenn es die finanzielle Situation der Krankenkasse erfordert, ist sie berechtigt, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Neu ist auch, dass dieser Zusatzbeitrag ab Januar 2019 hälftig zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber geteilt wird.