Betriebliche Altersvorsorge: Welche Varianten möglich sind

Handwerksunternehmen können ihren Mitarbeitern verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge anbieten. Versicherungsnehmer ist der Betrieb, bezugsberechtigt ist der versicherte Mitarbeiter. Nicht alle Wege eignen sich für kleinere Handwerksbetriebe.

Chefs können Ihre Mitarbeiter mit einer Betriebsrente unterstützen. Passende Angebote gibt es mittlerweile auch für kleinere Handwerksbetriebe. - © Foto: ddp

Die fünf Durchführungswege

1. Direktversicherung. Mitarbeiter können wählen, ob sie diesen Durchführungsweg als private Renten- oder Lebensversicherung abschließen.
Tipp:
Im Handwerk ist das der häufigste Weg, weil er transparent und unkompliziert ist.

2. Pensionszusage. Die GmbH ist der Versorgungsträger. Sie muss somit die Versorgungsverpflichtung in der Bilanz als Pensionsrückstellungen ausweisen.
Tipp:
Die Pensionszusage sollte unbedingt rückgedeckt über eine Versicherung abgesichert werden.

3. Pensionsfonds. In Deutschland ist das eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung der beteiligten Arbeitgeber.
Tipp:
Pensionsfonds müssen in Deutschland immer gegen Insolvenz abgesichert werden - für Mitarbeiter und Teilhaber bietet das mehr Sicherheit.

4. Pensionskasse. Der Arbeitgeber kann über diese Altersversicherungseinrichtung Leistungen zusagen.
Tipp:
Nur für größere Unternehmen geeignet.

5. Unterstützungskasse . Sie finanziert sich über die erwirtschafteten Erträge, um die Betriebsrenten nach den Arbeitgebervorgaben auszuzahlen.
Tipp:
Nichts für Handwerksbetriebe, sondern nur für Großunternehmen interessant.