Geschäftsführerhaftung D&O-Versicherung: So schützen sich Geschäftsführer vor Haftungsansprüchen

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Wer leitet, der haftet – auch persönlich. Das trifft auch ­Geschäftsführer von Handwerksunternehmen, die als GmbH ­firmieren. Unser erster Prämienvergleich bei D&O-Versicherungen ­(Directors & Officers) zeigt auf: Es gibt einen harten Wettbewerb und krasse Preisunterschiede bei den Assekuranzen.

Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen. Sie können sich dagegen versichern..
Wer leitet, der haftet - mit einer Managerhaftpflichtversicherung kommen Geschäftsführer aus der persönlichen Haftung. - © TimeStopper-stock.adobe.com

Der Name „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ suggeriert, dass ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet wird. Das stimmt aber nur zum Teil. Denn bei Pflichtverletzungen können Geschäftsführer und leitende Angestellte sowohl von Dritten als auch vom eigenen Unternehmen mit ihrem gesamten Privatvermögen in Haftung genommen werden.

Nicht immer sind es Gläubiger aus der Geschäftstätigkeit, die einen Anspruch stellen. Auch Insolvenzverwalter, Finanzbehörden oder Sozialversicherungen nehmen die Manager in die Pflicht. Der Zugriff auf das Privatvermögen droht etwa, wenn der Geschäftsführer Forderungen verjähren lässt, behördliche Auflagen nicht erfüllt und es deshalb zu Betriebsstilllegungen kommt. Gleiches gilt, wenn der Chef bei einer Auftragsflaute nicht rechtzeitig Kurzarbeit anmeldet oder den Insolvenzantrag nicht fristgerecht stellt. Markus Kühn vom Versicherungsmakler Hoesch & Partner aus Frankfurt rät inhabergeführten Unternehmen deshalb zur D&O-Versicherung. „Sie schützt vor Ansprüchen des Insolvenzverwalters,“ dem unter Umständen auch das Privatvermögen des Inhabers zur Haftung dient.

Innenanspürche abdecken

Eine Geschäftsführerhaftpflichtversicherung begrenzt also das persönliche Risiko des Geschäftsführers. Und das wird zunehmend wichtig. Denn Studien kommen zu dem Schluss, dass verschärfte Gesetze und die Zunahme von Schadenersatzklagen die Risiken für Manager in Zukunft noch weiter erhöhen werden.

Die D&O-Versicherung schützt aber auch das Handwerksunternehmen, indem sie Vermögensschäden abdeckt, die Führungskräfte fahrlässig verursacht haben. Das ist der sogenannte Innenanspruch . Er sollte bei der D&O-Versicherung abgedeckt sein, denn hat der haftende Geschäftsführer kein Privatvermögen, geht das Unternehmen im Schadenfall leer aus. Besonders wichtig ist diese Police daher nicht nur für den Fremdgeschäftsführer, sondern auch für das Unternehmen, das seine Innenansprüche absichern will.

Der Abschluss der D&O-Versicherung ist heute nicht nur ein wichtiger Bestandteil des ordnungsgemäßen Risikomanagements in Unternehmen, sondern oft auch Voraussetzung dafür, dass ein Fremdgeschäftsführer überhaupt für ein neues Unternehmen tätig wird.

Voll- oder Teilschutz?

„Rund 80 Prozent aller Haftungsansprüche kommen aus der eigenen Gesellschaft“, schätzt Martin Schiel, Jurist und Experte für Vermögensschäden bei der R+V Versicherung aus Wiesbaden. Aus diesem Grund bietet die Assekuranz für Gesellschafter-Geschäftsführer, die zu 100 Prozent Eigentümer eines Handwerksbetriebes sind, auch eine besondere D&O-Police an. „Sie ist allein auf Außenansprüche, sogenannte Drittschäden, beschränkt und bietet einen Prämiennachlass von 30 Prozent“, erläutert Schiel. Denn in der Praxis sei es kaum vorstellbar, dass sich ein Gesellschafter-Geschäftsführer wegen eines Fehlers selbst in Anspruch nehme.

Ein rechtliches Detail sollten Handwerker kennen: „ Leitende Angestellte, wie Prokuristen, unterliegen dem Arbeitnehmerhaftungsprivileg. Damit kann die Gesellschaft von ihnen verursachte Schäden nicht in voller Höhe regressieren. Das ist bei Geschäftsführern anders“, so Schiel. In der Praxis würden die Gerichte die Haftung auf drei bis neun Monatsgehälter beschränken. Trotzdem sollten Handwerksunternehmen über einen Vollschutz (Außen- und Innenansprüche) nachdenken. „Angesichts der komplexen Rechtslage im Gesellschaftsrecht ist eine Begrenzung im Versicherungsschutz nicht zu empfehlen“, sagt Experte Kühn. Wer im Schadenfall auf der sicheren Seite sein möchte, wählt den Vollschutz.

Extreme Preisunterschiede

Wie die aktuelle Marktanalyse der D&O-Versicherungen durch handwerk magazin zeigt, gibt es einen harten Wettbewerb und extreme Preisunterschiede. Der Grund: Die Versicherer schätzen das Risiko von Unternehmen sehr unterschiedlich ein. Für den Tarifvergleich haben wir den Versicherern die gleichen Rahmendaten für einen Musterbetrieb vorgelegt. Die Prämien liegen dennoch weit auseinander – bei bis zu 1.278 Euro pro Jahr. So verlangt die Allianz für den D&O-Schutz jährlich 1.993 Euro, während der angelsächsische Versicherer Markel den gleichen Schutz für 715 Euro anbietet. Das Sparvolumen liegt somit in unserer Übersicht bei 64 Prozent.

Die Allianz zeigt auch gleich Sparpotenziale auf. So wird die Prämie günstiger, wenn ein Mehrjahresvertrag abgeschlossen wird oder bereits andere Verträge bestehen. Im Vergleich zur R+V ist der Vollschutz des angelsächsischen Anbieters Markel – der Innen- und Außenansprüche abdeckt – günstiger als das auf Drittschutz beschränkte Angebot der R+V Versicherung. Zudem sind Deckungserweiterungen möglich. „So kann eine Regelung aufgenommen werden, die den Vermögensschaden, den ein leitender Angestellter anrichtet, voll von der Versicherung abdeckt, unabhängig davon, in welchem Umfang der Angestellte rechtlich einen Regress leisten muss“, erläutert Vermittler Boris Prochazka vom Versicherungsmakler MRH Trowe aus Frankfurt.

Keine Alleingänge im Schadenfall

Da die Policen und der Versicherungsbedarf der Unternehmen sehr individuell sind, ist es gut, einen D&O-Experten vor Abschluss einer solchen Versicherung hinzuzuziehen. Er hilft bei der schwierigen Bestimmung des höchstmöglichen Schadenrisikos und handelt die gewünschten Bedingungen mit den Assekuranzen aus.

Und nicht nur der Abschluss einer D&O-Police sollte von einem externen Fachmann betreut werden. Auch die Schadenregulierung, die sich aufgrund des Dreiecksverhältnisses von Handwerksbetrieb, Geschäftsführer und Versicherung schwierig gestalten kann, benötigt fachlichen Beistand durch einen D&O-Experten. „Der Versicherer wird im Schadenfall alles versuchen, um nicht aus der Police leisten zu müssen“, sagt Versicherungsmakler Prochazka. Die Forderung des Unternehmens gegenüber dem Geschäftsführer oder leitenden Angestellten sollte daher juristisch hieb- und stichfest vorgetragen werden.

Mithilfe von auf D&O-Versicherungen spezialisierten Maklern kann darauf geachtet werden, dass keine Pflichtverstöße gegen die Versicherungsbedingungen begangen werden. Gleichzeitig sollte im Schadenfall dafür gesorgt werden, dass der betroffene Manager einen erfahrenen Anwalt erhält. Oft wird von den Versicherungen versucht, ein vorsätzliches Handeln des Geschäftsführers zu unterstellen. Kann dies bewiesen werden, hat es immer den vollkommenen Leistungsausschluss zur Folge. Unterstützen aber ein spezialisierter Versicherungsmakler und ein Anwalt den Handwerker mit ihrem Wissen, kann die Versicherung den Vorsatz in der Regel nicht belegen. Die freie Anwaltswahl ist deshalb ein wichtiger Punkt in der D&O.

Tipp: Handwerker sollten Ansprüche gegen das Management möglichst vor einem Schiedsgericht verhandeln - und nicht vor einem ordentlichen Gericht. Experte Prochazka: „Dann gerät der Fall nicht in die Öffentlichkeit, und ein Image-Schaden für Unternehmen und Manager wird verhindert.“

Spezial-Strafrechtsschutz

Die Extra-Versicherung, wenn Geschäftsführer und leitende Angestellte schwere Fehler machen.

Der Staatsanwalt ist nicht weit, wenn in Unter-nehmen grobe Fehler gemacht werden. Daher ist zusätzlicher Strafrechtsschutz sinnvoll. In kleinem Umfang enthalten auch D&O-Policen diesen Schutz, in der Praxis reicht er meist aber nicht aus. „Generell dient der Schutz dazu, Strafverfahren frühzeitig zu beenden“, heißt es beim Maklerpool Blau Direkt. Die Versicherung stellt im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung finanzielle Mittel zur Verfügung, um etwa Gutachten zu bezahlen, die sich positiv auf ein späteres Urteil auswirken. Die Versicherung übernimmt die Kosten, solange es um den Vorsatz-Vorwurf geht. Wird der Manager wegen Vorsatz verurteilt, muss er die Kosten an die Assekuranz zurückzahlen. Wird der Vorwurf fallengelassen, ist keine Rückzahlung notwendig.