Firmenwahl Wann eine GmbH lohnt

Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH – mit welcher Rechtsform ein Gründer anfängt, hängt von einigen Punkten ab. Worauf es in der Praxis ankommt.

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    Gleichberechtigt: Achim Koschny und Bahar Senel teilen sich mit ihrer Hörstern GbR in Berlin Erfolg und Risiko.
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    „Wer sich für eine Personenfirma entscheidet, muss sich des Haftungsrisikos bewusst sein.“ Christine Karut, Betriebsberaterin der Handwerkskammer in Berlin.
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    „Wenn unser Geschäft gut läuft, können wir uns später auch den Wechsel zur GmbH vorstellen.“ Bahar Senel, Mitunternehmerin der Hörstern GbR in Berlin.
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    © Chart: handwerk magazin
    Über drei Viertel aller Betriebe firmieren als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.

Die beste Rechtsform

Achim Koschny aus Berlin wollte sich schon seit einiger Zeit selbständig machen. Mit seiner früheren Kollegin Bahar Senel besprach der Hörgeräteakustikermeister die Idee vom eigenen Geschäft immer wieder. „Bis wir mit bewusst sechs Monaten Zeit in die konkrete Vorbereitung eingestiegen sind“, berichtet Koschny. Businessplan erstellen, Investitionen wie Ladeneinrichtung, Möbel, Messgeräte planen und berechnen - das Programm einer guten Existenzgründung. Mit einem KfW-Kredit über die Berliner Sparkasse und 15000 Euro Eigenkapital konnte der Start beginnen.

„Als Standort entschieden wir uns nach eigener Analyse bewusst für Kreuzberg“, sagt Achim Koschny. „Hier gab es noch keinen türkischsprachigen Hörgeräteakustiker. Zusammen mit Bahar, deren Eltern aus der Türkei stammen und die in Berlin geboren ist, haben wir hier eine Marktlücke entdeckt.“ Bei der Rechtsform wollten beide gleichberechtigt sein. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bot sich hierfür an. „Freud, Leid und Schulden gemeinsam teilen“, ist unsere Devise bei der Hörstern GbR, so Bahar Senel.

Wie Achim Koschny und Bahar Senel, so müssen sich alle Gründer mit dem Thema Rechtsform beschäftigen. „Dabei ist grundlegende Information vorab wichtig“, betont Betriebsberaterin Christine Karut von der Handwerkskammer Berlin. „Denn die meisten haben in der Erstberatung keine Vorstellung von den Wahlmöglichkeiten.“ Fürs eigene Vorhaben die richtige Lösung finden, das entwickeln Berater wie sie oder Martin Klinn, der Achim Koschny und Bahar Senel unterstützte, in gemeinsamen Gesprächen.

GbR für den Einstieg

Für die beiden Hörgeräteakustiker war die GbR die beste Rechtsform für den Einstieg. Auch in Gewerken wie etwa Friseur und Metzger raten Fachleute zum Einzelunternehmen oder zur Personengesellschaft, denn das potenzielle Schadensrisiko und damit die beschränkte Haftung sind hier meistens nicht ganz so wichtig. Anders in technisch besonders riskanten Branchen wie etwa Elektro, SHK, Bau oder Kfz-Reparatur. Hier bietet die GmbH eine wichtige Sicherheit (siehe auch „Welche Rechtsform besser ist“, unten).

„Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH - letztlich entscheiden sich Gründer für die Rechtsform, die beim Start am besten zu ihnen passt“, weiß Ulrich Strobl, Betriebsberater bei der Berliner Kammer. „Zwar haben die meisten Firmen eine Haftpflichtversicherung“, so Strobl, „doch wenn die bei einem großen Schaden nicht ausreicht, greift der Kunde doch privat auf den Handwerker zu. Dann dient die GmbH quasi als weiteres Sprungtuch.“

Diesen Schutz bietet auch die Mini-GmbH. Die offiziell „Unternehmergesellschaft“, kurz UG, genannte Firmierung ist keine neue Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH, die bei vielen Gründern beliebt ist. Sie ist Ende 2008 mit der GmbH-Reform eingeführt worden und hat die britische Limited, mit der früher einige Betriebe liebäugelten, vom deutschen Markt weitgehend verdrängt. „Diese Reform war überfällig“, so Rechtsanwalt Christian Rödl von der Kanzlei Rödl & Partner in Nürnberg. „Sie hat die GmbH als seit langem bewährte Rechtsform gestärkt.“

Alternative GmbH

Ihren Inhabern verschafft sie die volle Haftungsbeschränkung wie bei der klassischen GmbH. Um an dieses Ziel zu kommen, müssen UGs jährlich ein Viertel ihres Gewinns zurücklegen, bis 25000 Euro erreicht sind. „Es erfolgt also eine Kapitalerhöhung aus eigenen Mitteln“, erklärt Rechtsanwältin Anne Mushardt, ebenfalls von der Kanzlei Rödl & Partner. Daher ist die UG keine Alternative zur GmbH - sie wird sukzessive zu einer.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies mit seinem Beschluss vom 19. April 2011 (Az. II ZB 25/10) weiter begünstigt, indem er den Sprung von der UG zur GmbH erleichtert hat: Grundsätzlich ist bei der UG eine sogenannte Sachgründung unzulässig. Das ohnehin geringe Kapital ab einem Euro muss der Unternehmer und damit der Gründer als Barkapital einzahlen. Die alternative Sacheinlage, etwa des Privatwagens ins Betriebsvermögen, lassen das GmbH-Gesetz und die Richter in Karlsruhe nicht zu. Laut BGH gilt das Verbot der Sachgründung aber nicht mehr für die laufende Kapitalerhöhung der Unternehmergesellschaft, mit der diese später das Mindeststammkapital einer GmbH von 25000 Euro überschreitet.

Mustersatzung verwenden

Will ein Betrieb mit GmbH jedoch später eine UG gründen, ist dies nicht so leicht möglich. „Denn für eine allgemeine Auflockerung der Kapitalregeln auch in anderen Bereichen des GmbH-Rechts zeigen sich in der Rechtsprechung keine Anzeichen“, weiß Rechtsanwältin Anne Mushardt. So hat der BGH mit einem Urteil zum Umwandlungsrecht die Abspaltung zur Neugründung einer UG für unzulässig gehalten. Der Spaltungsplan hatte vorgesehen, dass aus dem Vermögen der GmbH ein Euro auf eine neu zu gründende UG übertragen wird. Das Umwandlungsrecht sieht die Vermögensübertragung im Rahmen der Abspaltung aber grundsätzlich als eine Sachgründung an, die für die UG unzulässig ist.

Seit der Reform ist aber auch die Gründung einer GmbH selbst einfacher als früher. Wer die Mustersatzung verwendet, kann das Verfahren beschleunigen (siehe Online exklusiv). Gleichzeitig ist die Haftung für den Geschäftsführer bei der Anmeldung einer GmbH verschärft worden.

Ob bestehende GmbH oder Existenzgründer, alle rund 250000 GmbHs im Handwerk können von der Reform profitieren. Auftraggeber und Banken sind bei der UG aber weitaus skeptischer als gegenüber der GmbH. Achim Koschny und Bahar Senel können sich den Wechsel zur GmbH durchaus vorstellen. Sie beobachten, ob sich ihr Geschäft weiterhin so gut entwickelt, und besprechen das dann mit ihrer Steuerberaterin.