Die Beitragsspirale

Gesundheitsreform | Die großen gesetzlichen Krankenkassen greifen dem Bürger 2007 tief in die Tasche. Wie Sie trotzdem dagegenhalten können.

Die Beitragsspirale

Mit saftigen Erhöhungen starteten die Großen der Branche, AOK, Barmer und DAK, in den Januar 2007. Um durchschnittlich 0,6 Prozentpunkte hieften die Platzhirsche des Gesundheitswesens die Beiträge nach oben (siehe Tabelle). Nach vorläufigen Berechnungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lag der durchschnittliche Beitragssatz Anfang 2007 bei 14,9 Prozent. Das sind laut BDA sogar 0,7 Prozentpunkte mehr als noch im Vorjahr. Den Krankenkassenbeitrag teilen sich die Versicherten nach wie vor mit dem Arbeitgeber. Allerdings führen die Arbeitnehmer seit 2005 allein 0,9 Prozent von ihrem Bruttogehalt an die jeweilige gesetzliche Kasse ab.

Spitzenreiter der Beitragserhöhungen ist laut einer Meldung der „Stiftung Warentest“ die AOK Rheinland-Pfalz. Die Krankenkasse machte den größten Beitragssprung mit plus 1,6 Prozentpunkten – von 13,9 auf 15,5 Prozent. Bei einem Angestellten mit einem Bruttogehalt von 3000 Euro sei das eine Mehrbelastung von 24 Euro monatlich, rechneten die Experten der Stiftung vor.

Die günstigste, bundesweit für jeden Versicherten zugängliche Krankenkasse ist nach wie vor die IKK Direkt mit einem Beitragssatz von 12 Prozent. „Wir haben bereits Ende 2006 angekündigt, dass wir unsere Beiträge stabil halten wollen“, erklärt IKK-Direkt-Mitarbeiter Daniel Burgstaler auf Anfrage von handwerk magazin. Allerdings sind auch die Innungskassen nicht vor weiteren negativen Überraschungen und zusätzlichen finanziellen Belastungen der geplanten Gesundheitsreform sicher.

Gegenüber den privat Krankenversicherten haben die Mitglieder der Gesetzlichen einen großen Vorteil: Sie können bei Beitragserhöhungen leicht in eine andere günstigere Kasse wechseln. Denn sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht. Ab Beginn der Beitragserhöhung muss der Versicherte innerhalb von zwei Monaten kündigen: schriftlich, ein einfacher Kündigungsbrief genügt. Beispiel: Der Versicherte hat seine Krankenkasse vor dem 31.12.2006 wegen den angekündigten Beitragserhöhungen gekündigt. Dann kann er zum 1. März 2007 in eine neue Kasse seiner Wahl eintreten.

Kassenwechsel ist einfach

Mit einer Kündigungsbestätigung des vorherigen Anbieters können gesetzlich Versicherte dann ihre neue gesetzliche Kasse frei wählen. An den neu ausgewählten Anbieter ist der Versicherte dann allerdings 18 Monate gebunden. Danach kann er erneut die Kasse wechseln. Ist man aber seit drei oder fünf Jahren bei ein und derselben gesetzlichen Krankenkasse, kann man sich jederzeit eine Neue suchen. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier nur zwei Monate wie beim Sonderkündigungsrecht.

Bedenken sollte man auch, dass sich die gesetzlichen Krankenkassen in Angebot und Leistungen nicht mehr großartig unterscheiden. 95 Prozent der Leistungen sind bei den rund 200 Anbietern identisch. Die Entscheidung für eine gesetzliche Kasse reduziert sich damit auf den Beitragssatz.

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de