Deutscher Lohn auf dänischer Baustelle

Ein deutscher Bauarbeiter, der vorübergehend in Dänemark eingesetzt wird, hat nur Anspruch auf den in Deutschland üblichen Lohn. Das entschied nun das Bundesarbeitsgericht und wies damit die Klage eines Arbeitnehmers zurück.

Der Kläger war bei einem Bauunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern als Maurer beschäftigt, arbeitete aber überwiegend auf Baustellen in Dänemark. Eine besondere Lohnvereinbarung für den Auslandseinsatz hatten Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht getroffen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte der Kläger den in Dänemark ortsüblichen Lohn für Maurer.

Die Richter am Bundesarbeitsgericht befanden hingegen, dass in diesem Fall die übliche Vergütung nicht nach dänischen, sondern nach deutschen Verhältnissen bestimmt werden müsse. Maßgeblich sei hier der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn). Im entschiedenen Fall musste sich der Kläger daher mit dem für Ostdeutschland festgelegten Mindestlohn zufriedengeben, da er von einem ostdeutschen Unternehmen eingestellt worden war.