Steuern und Korruptionsbekämpfung Compliance und steuerfreie Extras: In diesen Fällen dürfen Mitarbeiter und Chefs Geschenke annehmen

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Geschenke an Mitarbeiter sind in Deutschland bis zu einem Wert von 44 Euro monatlich steuerfrei. Was gilt aber, wenn Sie als Unternehmer Geschenke bekommen – beispielsweise von Geschäftspartnern? Dürfen Sie diese überhaupt annehmen, oder verletzt das die Compliance? So sind Sie auf alle Eventualitäten gut vorbereitet.

Um ein gutes Arbeitsklima zu schaffen, darf der Chef auch gerne mal etwas schenken. Der Freibetrag in Deutschland ist im Vergleich zu anderen EU-Ländern am höchsten. - © deagreez - stock.adobe.com

Schenken kann so schön sein. Doch wie viel ist "zu viel des Guten"? Während in Deutschland ein Freibetrag von 44 Euro monatlich steuerfrei ist, sind Geschenke an Arbeitnehmer in Polen und Spanien unabhängig vom Wert immer steuerpflichtig. In anderen Ländern wie Belgien und Österreich gibt es hingegen jährliche Freigrenzen. Wird der Grenzbetrag auch nur um einen Cent überschritten, sind die Zuwendungen nicht von der Steuer absetzbar.

Steuerfreie Extras für Arbeitnehmer als Motivation

Die höchste Freigrenze gibt es demnach in Deutschland: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern im Laufe eines Jahres Sachzuwendungen im Gesamtwert von 528 Euro schenken. Allerdings darf der monatliche Betrag 44 Euro nicht überschreiten. Doch warum gibt es überhaupt steuerrechtliche Bestimmungen für Geschenke vom Arbeitgeber? Für Unternehmen sind Geschenke oder Gutscheine eine gute Möglichkeit, die erbrachten Leistungen ihrer Mitarbeiter zu würdigen und so die Motivation zu fördern. Damit der Arbeitnehmer diese nicht als Einkommen versteuern muss, wurden bestimmte Freigrenzen geschaffen.

Nach Deutschland dürfen italienische Chefs ihren Mitarbeitern am meisten steuerfrei schenken: Die jährliche Freigrenze liegt im Land der Pizza und Pasta bei bis zu 258 Euro. In Österreich sind Aufmerksamkeiten für den Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von 186 Euro jährlich steuerfrei. Auch die Franzosen haben mit 166 Euro pro Jahr eine recht hohe Freigrenze. Im Nachbarland Belgien sind die Bestimmungen deutlich strikter: Geschenke an Mitarbeiter sind hier nur bis zu einem Wert von 35 Euro pro Jahr steuerfrei. Arbeitgeber in Amerika können kleine Aufmerksamkeiten zum Geburtstag oder zu Feiertagen bis zu einem Betrag von 65 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen.

Zu Weihnachten und privaten Anlässen gelten andere Regeln für Geschenke


In Deutschland ist der Anlass des Geschenks ausschlaggebend für die steuerrechtliche Behandlung. Während kleine Aufmerksamkeiten zu Weihnachten als Sachzuwendungen betrachtet werden – es gilt die monatliche Freigrenze von 44 Euro – sind Geschenke zum Geburtstag oder zur Hochzeit sogar bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei. Deutlich niedriger ist die Freigrenze in den Niederlanden: Maximal 25 Euro darf ein Präsent zu einem privaten Anlass hier kosten. Geschenke anlässlich von Feiertagen sind hingegen immer steuerpflichtig. In Schweden ist genau das Gegenteil der Fall: Hier sind Weihnachtsgeschenke bis zu einem Wert von 43 Euro steuerfrei, während kleine Aufmerksamkeiten zu anderen Gelegenheiten immer versteuert werden müssen.

Arbeitgeber in Frankreich können ihren Mitarbeitern zusätzlich zu der jährlich geltenden Freigrenze zu besonderen Ereignissen oder Feiertagen jeweils Zuwendungen in Höhe von bis zu 166 Euro schenken, ohne Steuern zahlen zu müssen. In Dänemark gibt es für Weihnachtsgeschenke ebenfalls eine separate Regelung: Sie sind bis zu einem Betrag von 107 Euro steuerfrei und werden nicht in die jährliche Freigrenze von 147 Euro eingerechnet. Eine weitere Ausnahme gibt es zudem in Spanien: Weihnachtskörbe sind steuerlich absetzbar, solange sie zu den Gepflogenheiten des Unternehmens gehören und die Tradition mindestens im zweiten Jahr besteht.

Den Mitarbeitern öfter mal eine Freude bereiten

Wer die Motivation und Zufriedenheit der eigenen Mitarbeiter stärken möchte, der darf gerne mal in ein kleines Präsent investieren. Es müssen nicht immer nur die großen Geschenke sein, die dem Arbeitnehmer ein Lächeln auf die Lippen zaubern. Denn wie heißt es so schön: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft - oder in diesem Fall: Das gute Arbeitsverhältnis.

Was gilt, wenn Sie als Unternehmer Geschenke von Geschäftspartnern erhalten?

Aber nicht nur Arbeitnehmer bekommen Geschenke. Gerade vor Weihnachten stapeln sich mindestens genauso viele Geschenke traditionell in den Büros der Chefs: Eine Einladung zum guten Essen vom Geschäftspartner, eine Flasche Sekt als Dank für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Dienstleistern – viele Unternehmer sind unsicher, wie sie mit derartigen Geschenken umgehen sollen bzw. ob sie selbst so schenken sollen – und lehnen im Zweifel alles ab.

Und das nicht ganz zu unrecht: Hohe Geldbußen und sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen, wenn Unternehmer gegen Normen und geltendes Recht verstoßen. Das bezieht sich nicht nur auf offensichtliche Korruption und Wirtschaftskriminalität, sondern auch auf die vielen kleinen und verdeckten Verstöße – zum Beispiel auf subtile Praktiken, die darauf abzielen, Geschäftspartner zu beeinflussen. Das Problem: Die Grenzen zwischen integrem und nicht mehr regelkonformen Verhalten sind fließend. Dabei kommt es nicht einmal mehr darauf an, ob der Schenker sich tatsächlich im Wettbewerb Vorteile verschaffen wollte. Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, nehmen viele Firmen einfach keine Zuwendungen mehr an. Das kann eine Lösung sein, geht aber unnötig weit. So sollten Sie als Unternehmer mit dem Thema Geschenke umgehen:

  1. Geschenke an Beamte: Bei Staatsdienern sollten selbst Plätzchen für 1,99 Euro als Mitbringsel tabu sein. Wenn sich Beamte ein Geschenk geben lassen, kann schnell Vorteilsnahme vorliegen – auch wenn sie sich bei ihren Entscheidungen nicht beeinflussen lassen. Besser bringen Handwerkschefs sich und die Mitarbeiter der Behörden nicht in Verlegenheit.
  2. Geschenke unter Geschäftspartnern: Selbstverständlich verbieten sich Bargeschenke im Geschäftsleben und sind strafbar. Riskant erscheinen auch exklusive Einladungen wie zum Beispiel teure Logenplätze zu Sportveranstaltungen oder zum Essen in ein gutes Restaurant. Die Einladung zum Lunch im 5-Sterne-Hotel mag unter Vorstandschefs in Ordnung gehen, soweit es zum Lebensstandard der Betreffenden gehört. Ein einfacher Sachbearbeiter aber sollte nicht im großen Stil eingeladen werden. Sobald die Zuwendungen wertmäßig über das hinausgehen, was als sozial üblich angesehen werden kann, wird es kritisch – das gilt sogar, wenn die Einladungen oder Geschenke steuerlich korrekt abgewickelt werden können. Inwieweit eine Zuwendung im konkreten Fall tatsächlich zu einem Wettbewerbsvorsprung geführt hat oder nicht, ist egal.

So lehnen Sie ein fragwürdiges Geschenk von Geschäftspartnern ab:

Was aber unternehmen, wenn erhaltene Gaben unangemessen erscheinen? Hier hilft gegebenenfalls ein höfliches Schreiben, in dem gebeten wird, derartige Donationen zu unterlassen. Parallel sollte das Geschenk retourniert werden.

Alternative : Manche Firmen gehen dem Problem mit einer Tombola aus dem Weg, an der alle Mitarbeiter und Gäste teilnehmen. Das sollte dann so allerdings gegenüber dem Schenker kommuniziert werden. Dem Präsentgeber ist ein Brief zu übersenden, dass Geschenke nicht erwünscht sind.