Mindestausbildungsvergütung 515 Euro im Monat: Bundestag beschließt Azubi-Mindestlohn

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Arbeitsrecht, Ausbildung und Fachkräftemangel

Der Bundestag hat sich Ende 2019 auf eine Mindestausbildungsvergütung für Lehrlinge geeinigt: Seit 1. Januar 2020 sollen Azubis im ersten Lehrjahr 515 Euro monatlich erhalten, bis 2023 steigt die Vergütung dann auf 620 Euro. Wir erklären die möglichen Auswirkungen.

Fleischer-Azubi und Meister
Fleischer-Azubis (Ost) verdienen aktuell im ersten Ausbildungsjahr durchschnittlich nur 310 Euro im Monat. Durch den Azubi-Mindestlohn erhöht sich die Vergütung ab 2020 deutlich. - © auremar - stock.adobe.com

Der Bundestag hat im Dezember 2019 eine Mindestausbildungsvergütung für Azubis beschlossen. Demnach erhalten Auszubildene seit 1. Januar 2020 im ersten Lehrjahr 515 Euro im Monat. Dieser Basiswert soll mit den Jahren weiter ansteigen: Ab 2021 sollen Lehrlinge 550 Euro im ersten Lehrjahr verdienen, ab 2022 bereits 585 Euro und ab 2023 sogar 620 Euro. Ab 2024 wird die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr wird dem wachsenden Beitrag der Auszubildenden zur betrieblichen Wertschöpfung außerdem durch Aufschläge auf den Betrag aus dem Jahr des Ausbildungsbeginns Rechnung getragen.

Ausnahmen von der Mindestvergütung sind künftig dennoch möglich, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen. Tarifverträge haben Vorrang vor der Mindestvergütung. So können die Tarifpartner für bestimmte Regionen oder Branchen auch in Zukunft passgerechte Lösungen finden. Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen.

Handwerk sagt, die Schmerzgrenze ist erreicht

Rückblick: Zu den damaligen Vorschlägen von Bundesbildungsministerin Karliczek erklärte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Mit dem Vorschlag, eine Mindestausbildungsvergütung gesetzlich festzulegen, wird die Schmerzgrenze von vielen ausbildenden Handwerksbetrieben gerade in strukturschwachen Regionen überschritten. Jede gesetzliche Regelung einer Mindestausbildungsvergütung muss den gerade im Handwerk besonders ausgeprägten Unterschieden zwischen den Branchen und Regionen gerecht werden." Ansonsten, so Schwannecke, drohe eine strukturelle Schwächung des umfassenden Ausbildungsengagements gerade der kleinen Betriebe des Handwerks, die für die Versorgung mit dringend gesuchten Fachkräften schwerwiegende Folgen hätte.

Die Festlegung von Ausbildungsvergütungen sei und müsse auch zukünftig eine Kernaufgabe der Tarifvertragsparteien in Deutschland bleiben. Diese könnten am besten einschätzen, welche Ausgestaltung von Ausbildungsvergütungen aufgrund der branchen- und regionalen Besonderheiten für die ausbildenden Unternehmen tragbar sei.

„Ganz sicher wird die Mindestausbildungsvergütung Ausbildung nicht forcieren und erleichtern", erklärte aktuell Holger Schwannecke. In den Ballungsräumen und leistungsstarken Regionen mit Betrieben, die eine hohe Wertschöpfung haben, sei sie sicherlich zu verkraften. Aber in ländlichen, strukturschwachen Regionen bestehe die Befürchtung, dass sich gerade Klein- und Kleinstbetriebe aus der Ausbildung zurückziehen, einfach weil sie es sich nicht mehr leisten könnten. Die Kosten für eine dreijährige Ausbildung lägen schon jetzt im Schnitt bei rund 16. 500 Euro . Durch die Mindestausbildungsvergütung steige diese Kosten noch weiter und besonders für viele Kleinstbetriebe würden sie damit die Grenze der Verkraftbarkeit überschreiten .

Höhere Vergütung soll Abbrecherquote senken

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz die Berufsausbildung attraktiver machen und Abbrecherzahlen in der Ausbildung verringern. Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte im Bundestag, die duale Ausbildung sei neben "Made in Germany" ein Markenzeichen Deutschlands. Erfolg sei aber kein Selbstläufer, sagte sie mit Verweis auf nicht besetzte Lehrstellen.

Von der geplanten Mindestvergütung könnten langfristig rechnerisch rund 115.000 junge Menschen profitieren. So viele Azubis verdienten jedenfalls nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit Ende 2017 weniger als 500 Euro im Monat, viele davon sogar weniger als 400 Euro. Die durchschnittliche Monatsvergütung von Friseur-Azubis liegt laut Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung im 1. Lehrjahr aktuell bei 406 Euro . Fleischer-Auszubildende (Ost) verdienen sogar nur 310 Euro , Schornsteinfeger-Azubis 450 Euro .

Was die Abbrecherquote anbelangt sieht das handwerksnahe Ludwig-Fröhler-Institut (LFI) in München andere Aspekte wichtiger an als die Vergütung: "Hauptpunkte sind immer das Betriebsklima, eine gute und breit aufgestellte Ausbildung sowie rechtzeitig unterbreitete Übernahme- und Karrieremöglichkeiten", sagte LFI-Bildungsexpertin Andrea Greilinger. Das LFI hat sich eingehend damit beschäftigt, wie Handwerksbetriebe Auszubildende finden und halten können.

Welche Betriebe betroffen wären

Fragen, welche Betriebe von einer Mindestausbildungsvergütung betroffen wären, also ihren Auszubildenden mehr zahlen müssten, und wie hoch die zu erwartende Kostensteigerung für Betriebe ausfallen könnte, hatte das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit einer datengestützten Simulation untersucht. Diese Simulationen zeigten, dass etwa elf Prozent aller Ausbildungsbetriebe in Deutschland von einem angenommenen Betrag von 500 Euro Mindestausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr betroffen wären. Mehr als jeder dritte Ausbildungsbetrieb in Deutschland (35 Prozent) müsste seine Ausbildungsvergütung bei einem angenommenen Betrag von 650 Euro anpassen. Handwerksbetriebe, kleine Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten und Betriebe in Ostdeutschland wären von einer Mindestausbildungsvergütung dadurch besonders herausgefordert.

Durch die Einführung der Mindestausbildungsvergütung werden sich folglich auch die Kosten erhöhen, die Betriebe für die Ausbildung insgesamt aufwenden müssen. Hiervon wäre nach den Berechnungen des BIBB ebenfalls das Handwerk überproportional betroffen. Die Nettokostensteigerungen können je nach Ausbildungsbereich, Betriebsgröße, Region und angenommener Vergütungshöhe zwischen 1 und 15 Prozent liegen. Wenn nur die von der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung betroffenen Betriebe betrachtet werden, würden die Kostensteigerungen noch deutlicher ausfallen.

"Mit den vom BIBB durchgeführten Simulationen können keine abschließenden Aussagen über die tatsächlichen Auswirkungen der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung getroffen werden“, erklärt BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser . „Sie können aber in der Diskussion über die Größenordnung einen wichtigen Beitrag leisten. Letztendlich gilt es, die Ausbildungsbereitschaft gerade der Kleinbetriebe nicht weiter zu gefährden.“

Bachelor und Master für Lehrberufe

DerBundestag verabschiedete auch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung. Das Gesetz sieht auch die Einführung neuer Bezeichnungen für die berufliche Fortbildung vor, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Bildung zu sichern.Bei der „höherqualifizierenden“ Berufsbildung, den bisherigen „Aufstiegsfortbildungen“, wird die während einer Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Fortbildung erweitert. Diese Fortbildungen, die oft auf dem gleichen Niveau sind wie ein Studium, sind der Weg zum beruflichen Aufstieg. Kernstück der Verbesserungen sind die einheitlichen Abschlussbezeichnungen „Geprüfter Berufsspezialist“, “Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Der „Meister“ wird dabei nicht abgeschafft, sondern durch die Verbindung mit den einheitlichen, international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen gestärkt. Zugleich sollen die neuen Bezeichnungen zeigen, dass berufliche und akademische Bildung gleichwertig sind.

Beispiele für die neuen Bezeichnungen für die höherqualifizierte Berufsbildung sind:

  • Geprüfter Servicetechniker heißt künftig Geprüfter Berufsspezialist für Servicetechnik
  • Geprüfter Betriebswirt (HwO) heißt künftig Master Professional in Betriebswirtschaft