Wer kennt das nicht? Der Kunde hält den Stundenlohn auf der Rechnung für zu hoch. Nichtwissend, dass der Stundenverrechnungssatz neben dem tatsächlichen Verdienst des Handwerkers auch Lohnzusatzkosten und Gemeinkosten enthält.
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Lohn- / Gehaltsabrechnung(PDF, 96,84 kB)
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Rechnungen, Pflichtangaben(PDF, 106,28 kB)
Stundenlohn ist nicht gleich Gewinn: Vom auf der Rechnung aufgeführten Stundenlohn sind Lohnzusatzkosten und Gemeinkosten abzuziehen, um den realen Gewinn zu ermitteln.
Das sind Lohnzusatzkosten und Gemeinkosten
Lohnzusatzkosten setzen sich zusammen aus Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung, bezahlten Urlaubs- und Feiertagen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahltem Mutterschaftsurlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld sowie Abgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
Die Gemeinkosten umfassen Gehälter und Personalnebenkosten für Mitarbeiter im Büro, Raumkosten, Heizung, Strom, Gas, Wasser, betriebliche Versicherungen, Gebühren, Beiträge, Porto, Telefon, Werbung, Internet, EDV, Kfz-Kosten, Rechts- und Beratungskosten, Instandhaltung, Reparaturen, Reinigung, nicht verrechenbare Zeiten, Zinsen für Kredite, Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter, kalkulatorische Kosten.
Hinzu kommt bei der Rechnung außerdem noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent.
Von 44 Euro Stundenlohn bleiben 2,20 Euro Gewinn
Laut der Handwerkskammer Stuttgart entfallen bei einer mit 44 Euro berechneten Arbeitsstunde etwa 13 Euro auf den Stundenlohn, 11,74 Euro auf Lohnnebenkosten, 17,06 Euro sind Gemeinkosten. Dem Betrieb verbleiben unter dem Strich nur 2,20 Euro Gewinn.
Themenseite Gehaltscheck und HWK-Flyer informieren umfassend
Unsere Themenseite Lohn-und Gehaltscheck sowie der Flyer "Wie viel kostet ein Handwerkerstunde?" der Stuttgarter Handwerkskammer informieren umfassend zum Rechnungswesen im Handwerk.