Gehälter und Pensionen im Handwerk GmbH-Chefinnen und -Chefs: Das dürfen Sie verdienen

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GmbH-Chefs sollten ihre Bezüge mit Bedacht festlegen – Stress mit dem Fiskus oder potenziellen Übernehmern der Firma ist sonst programmiert. So umgehen Sie Fallstricke und finden das richtige Maß.

Jutta Schmidt, Geschäftsführerin des Malerbetriebs  Gerhard Schmidt GmbH in Duisburg.
Jutta Schmidt, Geschäftsführerin des Malerbetriebs Gerhard Schmidt GmbH in Duisburg: "Einmal haben sich ­unsere Gewinne nach unten bewegt. Dann ­haben wir ausnahmsweise ein deutlich niedrigeres ­Gehalt vereinbart." - © Jens Nieth

Jutta Schmidt weiß sehr genau, was das Finanzamt von ihr als Geschäftsführerin einer GmbH erwartet. „Seit 24 Jahren firmieren wir in dieser Rechtsform. Wir haben mit unserem Steuerberater natürlich schon viele mögliche Konstellationen rund um unsere Bezüge durchgespielt und überlegt, welche Lösung für uns einerseits wirtschaftlich sinnvoll ist und andererseits mit den Vorgaben des Fiskus konform geht“, sagt die Chefin des Malerbetriebs Gerhard Schmidt GmbH in Duisburg. Bei der Höhe des Gehalts diskutiert sie daher gemeinsam mit ihrem Mann jedes Jahr, wie viel es sein darf. „Einmal haben sich unsere Gewinne in konjunkturell schwächeren Zeiten nach unten bewegt. Dann haben wir ausnahmsweise ein deutlich niedrigeres Gehalt vereinbart“, erinnert sich Schmidt. Dieser Schritt wurde gegenüber dem Finanzamt gut begründet und dann auch bei der Betriebsprüfung so akzeptiert.

Schnell Verdacht auf verdeckte Gewinnausschüttung

Solche strategischen Entscheidungen bespricht die Führungsspitze des Malerbetriebs allerdings immer mit dem Steuerberater. Das ist wichtig: Das Finanzamt hat strenge Regeln aufgestellt, wie viel GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer verdienen dürfen. Wer sich nicht daran hält, muss mit hohen Nachzahlungen rechnen. „Die Betriebsprüfer gehen schnell von einer sogenannten verdeckten Gewinnausschüttung aus“, warnt Thilo Söhngen, Steuerberater in Hagen und Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe. Er berät seine Mandanten aus dem Mittelstand regelmäßig zu steuerlichen Fragen rund um die GmbH-Gesellschafter-Bezüge.

Der Fiskus geht bei einer verdeckten Gewinnausschüttung davon aus, dass sich der Unternehmer als Gesellschafter-Geschäftsführer sehr viel aus der Firma genommen hat, um Steuern zu sparen. Das passiert immer dann, wenn der Gesellschafter mehr aus dem Betrieb zieht, als er wohl einem fremden angestellten Geschäftsführer gewähren würde. Der Hintergrund ist klar: Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht nur die Geschicke des Betriebes leiten, sondern zugleich auch Kapitalanteile besitzen, sind dennoch steuerrechtlich Angestellte der GmbH. Ihre Bezüge sind mithin als Betriebsausgaben abzugsfähig. Und je höher das Gehalt, umso größer ist auch der Spareffekt bei der Körperschaft- und bei der Gewerbesteuer. Um Kritik vonseiten der Finanzbeamten vorzubeugen, müssen GmbH-Chefs gute Argumente haben, falls sie mehr als andere verdienen wollen.

BBE media-Gehaltsumfrage ist Bewertungsgrundlage für Fiskus

Der Fiskus orientiert sich dabei an Gehaltsumfragen. Beispielsweise liefert BBE media dazu jährlich neue Ergebnisse. „Unsere Daten sind von der Finanzverwaltung anerkannt und werden häufig als Vergleichswerte bei Betriebsprüfungen herangezogen“, sagt Ute Schiefelbein, Expertin für die Bezüge von GmbH-Chefs bei der LPV GmbH in Neuwied. In die aktuelle Auswertung, die im Dezember 2017 veröffentlicht wurde, gingen die Daten von 2.833 GmbH-Geschäftsführern ein. Damit gibt die Studie verlässliche Auskunft über die aktuellen Gehälter und Zusatzleistungen. Nicht nur das Finanzamt, sondern ebenso die Finanzgerichte ziehen die Zahlen der BBE-media-Erhebung im Zweifel als Referenzwerte heran.

Etwa jeder fünfte Handwerkschef erhielt im vergangenen Jahr demnach eine Gehaltserhöhung. „Im Durchschnitt lag diese bei immerhin 7,2 Prozent“, sagt Schiefelbein. Damit betrug das Jahresfestgehalt durchschnittlich 113.737 Euro. Das differiert aber abhängig von der jeweiligen Branche. Firmenchefs aus der Nahrungs- und Genussmittelbranche beispielsweise hatten 2017 im Schnitt 136.090 Euro in der Tasche, während Kollegen im Baunebengewerbe nur auf 106.955 Euro kamen. Das bezieht sich allerdings immer auf den Durchschnitt. Wie viel Handwerkschefs im Einzelfall verdienen, hängt von der Betriebsgröße, vom Jahresumsatz und auch von der Mitarbeiterzahl sowie von der Umsatzrendite ab. Außerdem kommt es immer darauf an, wie viele Firmenchefs der jeweiligen Branche an der Umfrage beteiligt waren. Als Orientierung dienen die Werte für Handwerkschefs aber allemal. Selbst dann, wenn es nur wenige Teilnehmer gab. Die Finanzbeamten akzeptieren die Werte auf jeden Fall – oder mehr noch: Sie richten sich nach ihnen.

Chefs sollten alle Kriterien für angemessene Bezüge im Blick haben

Wer beim Jahreslohn im Rahmen bleibt, erfüllt aber nur ein Kriterium von vielen für angemessene Bezüge. Auch der Vertrag muss insgesamt wie üblich abgeschlossen sein und dem Fremdvergleich standhalten. Die Finanzbeamten nehmen sich also jedes Detail vor. Tantiemen, die Altersversorgung und der Firmenwagen stehen mit auf dem Plan. Letzteren haben dabei 86,6 Prozent der Handwerksunternehmer. Im Durchschnitt liegt der Bruttolistenpreis bei 67.042 Euro, wobei sich der Höchstwert bei der diesjährigen Umfrage sogar bei satten 250.000 Euro bewegt. Bevorzugt fahren Handwerksunternehmer einen BMW der 5er-Reihe, einen Audi A6 oder die E-Klasse von Mercedes.

Ähnlich viele Firmenchefs bekommen zusätzlich zum Jahresgehalt eine Tantieme. Im Handwerk sind es 78,4 Prozent der an der Umfrage beteiligten Geschäftsführer. Diese Zahlungen sind besonders bei Chefs von einem Dentallabor sowie im Dachdeckerhandwerk üblich – hier liegt der Anteil der Geschäftsführer mit Tantieme-Vereinbarung jeweils bei über 80 Prozent. Dagegen verfügen nur knapp 61,9 Prozent der Geschäftsführer einer Druckerei über eine Tantieme. Im Schnitt fließen im Handwerk so immerhin 25.720 Euro im Jahr in die Taschen der Unternehmer – wobei der Betrag weit hinter jenem der Industrie hinterherhinkt. Hier kassiert die Führungsspitze eine Tantieme von 65.895 Euro per anno. Sogar der Einzelhandel genehmigt sich mit 29.365 Euro mehr als das Handwerk.

Vorsicht vor Pensionszusagen

Interessant wird es beim Thema Altersvorsorge – also bei den Pensionszusagen oder eben bei einer Versicherungslösung, um den wohlverdienten Lebensabend zu genießen. Etwa jeder vierte GmbH-Chef im Handwerk profitiert von einer Pensionszusage. Allerdings dürften sich nicht alle darüber freuen. Eine solche Altersvorsorge beinhaltet hohe Risiken. Denn sie belastet die Bilanz der Firma. Ohne ausreichende Absicherung sind die Unternehmen aufgrund der hohen Lasten nahezu unverkäuflich.

Zu niedrige Gegenwerte für vereinbarte Rentenhöhe

Doch selbst wer beispielsweise eine Versicherung als Rückdeckung abgeschlossen hat, kann ein Problem haben. Aufgrund der sinkenden Überschussbeteiligungen in den vergangenen Jahren stehen der vereinbarten Rentenhöhe in vielen Betrieben zu niedrige Gegenwerte in der Rückdeckung gegenüber. Das Alterssalär muss so am Ende doch zumindest teilweise aus den Erträgen der Firma gezahlt werden. „ Pensionszusagen führen bei einer Unternehmensübertragung regelmäßig zum Interessenkonflikt. Ausscheidende Chefs wollen ihre Ansprüche auf Rente oder auch auf Hinterbliebenenversorgung wahren. Übernehmer hingegen scheuen es, Rückstellungen dafür zu bilden und spätere zusätzliche Zahlungen leisten zu müssen, wenn die Versorgungszusage nicht gut gedeckt ist“, kommentiert Inka Limberg, Steuerberaterin der Kanzlei WWS in Mönchengladbach. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt insgesamt in der steuerlichen Beratung sowie in der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für mittelständische Unternehmen.

Fast alle Nachfolger wollen, dass die Firma am Ende ohne eine solche Pensionszusage übergeht. „Das ist aber schwierig. Im Regelfall gibt es keine ideale Lösung. Eine Kröte muss man häufig schlucken: höhere Kosten, eine Reduzierung der Zusage oder Steuerfolgen“, so Thilo Söhngen. Zwei Modelle stehen im Grunde zur Wahl: Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann auf seine Pensionsansprüche verzichten und dafür eine Abfindung bekommen. Das führt aber nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (AZ: VI R 4/16) in der Regel bei der Firma zu einer verdeckten Einlage und beim GmbH-Chef zu einem steuerpflichtigen Lohnzufluss. Dies gilt im Übrigen auch bereits bei einem reinen Verzicht ohne Abfindung. „Damit wird das Modell also teuer“, betont Söhngen.

Alternative: Neue GmbH übernimmt Pensionszusage

Die Alternative: Eine GmbH kann die Pensionszusage auf eine andere Firma gegen eine Ablöse-Zahlung auslagern. „Bisher gingen die Finanzämter davon aus, dass in solchen Fällen ein Lohnzufluss an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erfolgt – inklusive Lohnsteuerpflicht. Das sahen die Richter des Bundesfinanzhofs allerdings jüngst anders“, so Inka Limberg. Es handelt sich nur dann um steuerpflichtigen Lohn, wenn dem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Wahlrecht eingeräumt wird, ob er sich eine Ablösesumme auszahlen lässt oder nicht. So steht es in einem aktuellen BMF-Schreiben (IV C 5 – S 2333/16/10002). Im Vorfeld einer geplanten Transaktion können Handwerkschefs also eine neue GmbH gründen. Diese übernimmt dann die Pensionszusage und erhält in der Regel im Gegenzug Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung. Ist das Geld aufgebraucht, wird die GmbH liquidiert. Häufig muss diese Gestaltung aber trotzdem mit einer Reduzierung der Zusage verknüpft werden. Denn oft ist die Pensionsrückstellung höher als das Vermögen der GmbH. Sonst liegt eine bilanzielle Überschuldung vor.

Jutta Schmidt waren die Risiken einer Pensionszusage damit zu hoch. Sie entschied sich nach einer langen Beratung mit dem Steuerberater dagegen. „Die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge nutze ich dennoch aus. Ich habe eine Direktversicherung abgeschlossen“, sagt Schmidt. Ihre Beiträge bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei. „So kommt unterm Strich ein gutes Plus heraus – für mich und die Firma.“

Darauf sollten Sie bei der Gehaltsfestlegung achten

Der Fiskus akzeptiert bei Gehältern von GmbH-Chefs letztlich das, was auch ökonomisch vertretbar ist. Allerdings sind stets folgende Rahmendaten zu beachten:

  • Schwankungen vermeiden. Der Handwerkschef sollte nicht ständig das Jahresgehalt ändern. Wenn die Schwankungen besonders stark nach oben oder nach unten variieren, zeigen sich die Fiskaldiener schnell misstrauisch. Also gut planen und möglichst ein stabiles Gehalt vereinbaren.
  • Extras zurückhaltend vereinbaren. Ein angestellter Geschäftsführer würde beispielsweise Überstundenvergütungen wohl eher nicht noch zusätzlich zum guten Gehalt bekommen. Deshalb sollten Firmenchefs so etwas vermeiden. Sie führen garantiert zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Man muss wissen: Zumeist vergehen mehrere Jahre, bis der Betriebsprüfer kommt und solche teuren Fehler auffallen. Das Finanzamt kassiert sechs Prozent Zinsen auf die Nachzahlung, wenn mehr als 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres vergangen sind! Bei allen Regelungen (auch zu Tantiemen oder Honoraren) ist daher besondere Aufmerksamkeit in der vertraglichen Gestaltung gefordert. Die Vereinbarungen sind schriftlich zu fixieren, müssen vorab vereinbart und eindeutig abgeschlossen sein. Es bedarf also eines Gesellschafterbeschlusses. Wichtig ist, dass die Vereinbarungen jeder Dritte logisch nachvollziehen kann.
  • Pensionszusagen akribisch prüfen. Eine Pensionszusage darf frühestens zwei bis drei Jahre nach Dienstantritt erteilt werden. Wenn die Firma neu gegründet wurde, erst nach fünf Jahren. Der Chef darf maximal 75 Prozent seiner Aktivbezüge erhalten. Darüber hinaus sollte die Zusage alle paar Jahre überprüft werden, ob sie noch den Lebensumständen entspricht.

BBE-Geschäftsführer-Gehältervergleich 2018: So viel verdienen GmbH-Chefs

Die jährliche Studie „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen“ von BBE media dokumentiert Einkünfte deutscher GmbH-Geschäftsführer nach Beschäftigtenzahl und Umsatzgröße unter Berücksichtigung von Festgehältern und weiteren Zusatzleistungen wie Tantiemen, Pensionszusagen bis hin zum Dienstwagen. Finanzämter und Finanzgerichte ziehen die Erhebung im Zweifel als Referenzwerte heran. Hier die wichtigsten Zahlen fürs Handwerk:

Jahresfestgehalt (ohne Tantieme): Was im ­Handwerk üblich ist
BrancheBetrag in Euro
Nahrungs-/Genussmittel136.000
Elektroinstallation129.091
Gesundheit123.311
Metall / Maschinen122.751
Büroelektronik115.695
Bauunternehmung115.122
Druckerei114.611
Dentallabor109.492
Straßen-/Tiefbau107.813
Baunebengewerbe106.955
Tischler / Ladenbau106.713
Dachdecker106.143
Heizung/Sanitär/Klima95.961
Sonstiges Handwerk111.095
Durchschnitt Gesamthandwerk 113.737
Tantieme: So hoch fiel sie 2017 im ­Handwerk aus
BrancheBetrag in Euro
Dachdecker34.815
Metall / Maschinen33.100
Elektroinstallation32.988
Büroelektronik29.406
Bauunternehmung26.912
Nahrungs-/Genussmittel26.019
Straßen-/Tiefbau25.423
Dentallabor23.864
Gesundheit22.243
Druckerei20.109
Tischler / Ladenbau20.049
Baunebengewerbe20.031
Heizung/Sanitär/Klima19.533
Sonstiges Handwerk23.895
Durchschnitt Gesamthandwerk 25.720

Quelle: BBE-Geschäftsführer-Gehältervergleich 2018