Interview mit Thomas Oppermann (SPD) Das bedeutet der Koalitionsvertrag für die Ausbildung im Handwerk

Zugehörige Themenseiten:
Ausbildung

Chefredakteur Olaf Deininger sprach mit SPD-Spitzenpolitiker Thomas Oppermann über die Folgen des Koalitionsvertrags für handwerkliche Ausbildung. Der frischgebackene Vizepräsident des Bundestags lobt dabei insbesondere den geplanten Azubi-Mindestlohn.

Thomas Oppermann
Thomas Oppermann zum geplanten Azubi-Mindestlohn: "Der DGB hat vernünftige Vorschläge unterbreitet, wie die Mindestausbildungsvergütung ausgestaltet werden könnte. Daran werden wir uns orientieren." - © Gerrit Sievert

Der im Koalitonsvertrag zwischen CDU / CSU und SPD im Rahmen der Novellierung des Berufsausbildungsgesetzes geplante Azubi-Mindestlohn schlug hohe Wellen im Handwerk. Chefredakteur Olaf Deininger sprach dazu mit dem ehemaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden und neuen Vizepräsidenten des Bundestags , Thomas Oppermann, über die Zukunftsperspektiven der handwerklichen Ausbildung.

Mindestlohn soll für alle Auszubildenden gelten

handwerk magazin: Im Koalitionsvertrag heißt es, dass eine "Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz" verankert werden soll. Bedeutet das, dass der Mindestlohn für alle Ausbildungsverträge gelten soll?

Thomas Oppermann: Ja, es handelt sich um einen Mindestlohn für alle Auszubildenden. Über die genaue Höhe der Ausbildungsvergütung und weitere Einzelheiten werden wir noch mit der Union verhandeln. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat vernünftige Vorschläge unterbreitet, wie die Mindestausbildungsvergütung ausgestaltet werden könnte (siehe "Das sind die Folgen des geplanten Azubi-Mindestlohns"). Daran werden wir uns orientieren.

Im Kern geht es darum, viele Ausbildungsberufe attraktiver zu machen. Insbesondere Auszubildende im Friseur-, Bäcker und Schornsteinfegerhandwerk würden von der Regelung profitieren.

Neues Berufsbildungsgesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten

handwerk magazin: Wie schnell wollen Sie das neue Gesetz realisieren?

Thomas Oppermann: Im Koalitionsvertrag ist festgehalten: "Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten." Die Betriebe haben also ausreichend Zeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Für Ausstattungsoffensive für Berufsschulen muss Grundgesetz geändert werden

handwerk magazin: Im Koalitionsvertrag ist von einer Ausstattungsoffensive für berufliche Schulen die Rede. Für die Berufsschulen sind aber die Kreise zuständig. Wie wollen Sie das realisieren?

Thomas Oppermann: Dazu ist eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, die wir mit der Union vereinbart haben. Bereits in der letzten Wahlperiode ist es uns gelungen, das Kooperationsverbot (laut Hubertus Heil "ein in Verfassung gegossener Irrtum") zu lockern. Der Bund kann daher schon jetzt "den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren." Durch eine Streichung des Wortes "finanzschwache" kann der Bund zukünftig Berufsschulen in allen Gemeinden fördern. An der Zuständigkeit der Landkreise für die Unterhaltung der Berufsschulen ändert dies nichts.

Meisterbonus soll finanzielle Hürden beseitigen

handwerk magazin: Sie wollen bundesweit einen "Meisterbonus" einführen, der bei "bestandener Meisterprüfung die angefallenen Gebühren ganz oder teilweise" erstattet. Auch hier die Frage: Wie schnell kann das realisiert werden?

Thomas Oppermann: Dazu ist eine Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes erforderlich. Über den genauen Zeitpunkt der Novelle haben wir uns noch nicht verständigt. Die SPD wird aber darauf achten, dass dieses Projekt nicht verschleppt wird.

Der Koalitionsvertrag führt dazu aus: "Wir werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG") finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abbauen mit dem Ziel einer weiteren deutlichen Verbesserung beim Unterhaltszuschuss, Erfolgsbonus und bei der Familienfreundlichkeit. Darüber hinaus werden wir den Maßnahmenzuschuss erhöhen. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag, um finanzielle Hürden für angehende Technikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister sowie Fachwirtinnen und Fachwirte im Sinne der vollständigen Gebührenfreiheit zu beseitigen."

Digitalisierung und Fremdsprachen in den Ausbildungsordnungen

handwerk magazin: Der Koalitionsvertrag sieht eine "schnelle Modernisierung der Ausbildungsordnungen und Berufsbilder" vor. Was verstehen Sie, außer der Vermittlung von digitalen Kompetenzen, noch darunter?

Thomas Oppermann: Die Ausbildungsordnungen müssen mit der technischen Entwicklung insgesamt Schritt halten. Darüber hinaus halte ich es für wünschenswert, dass Auszubildende noch besser die Möglichkeiten nutzen, die sich ihnen durch das zusammenwachsende Europa bieten. Schon heute gibt es Möglichkeiten, Ausbildungsabschnitte in anderen europäischen Ländern zu absolvieren. Durch einen stärkeren Fokus auf die Fremdsprachenausbildung an den Berufsschulen würde es sicher vielen Auszubildenden leichter fallen, diese Möglichkeit auch zu nutzen.

Die konkreten Ausbildungsordnungen werden aber auch weiterhin nicht von den Koalitionspartnern ausgehandelt, sondern unter Einbeziehung der Fachverbände und der Sozialpartner.