Änderungen zum Monatswechsel Das ändert sich im August 2017

Zugehörige Themenseiten:
Ausbildung

Eine neue Gewerbeabfallordnung, modernisierte Ausbildungsberufe, eine Erweiterung der Berufskrankheiten, Heiratsschutz für Minderjährige und günstige Krankenversicherungen für Rentner. Das ändert sich ab August 2017 für Betriebe und Verbraucher.

  • Bild 1 von 2
    Änderungen im August
    © gustavofrazao - Fotolia.com
    Was sich sich ab August 2017 für Betriebe und Verbraucher ändert, haben wir für Sie zusammengestellt.
  • Bild 2 von 2
    Gewerbeabfall
    © eyetronic - stock.adobe.com
    Ab dem 1. August tritt eine neue Gewerbeabfallordnung in Kraft.

Auch im August 2017 treten für Betriebe und Verbraucher wieder einige Änderungen in Kraft. Was ändert sich, was kommt, was geht? handwerk magazin gibt einen Überblick.

Fünf Ausbildungsberufe wurden modernisiert

Am 1. August startet in vielen Betrieben das neue Ausbildungsjahr. Um die Qualität der Ausbildungsplätze an die steigenden technischen und wirtschaftlichen Berufsanforderungen anzupassen, wurden deutschlandweit mehrere Ausbildungen modernisiert. Fünf von ihnen betreffen das Handwerk.

Auf die angehenden Automobilkaufmänner und -frauen kommen einige Änderungen zu. Sie sollen künftig verschiedene Geschäftsbereiche wie Werkstatt, Finanzdienstleistung und Marketing durchlaufen. Damit entfällt die bisherige Einteilung in Einsatzgebiete.

Die Ausbildung der Bürsten- und Pinselmacher/ Bürsten- und Pinselmacherinnen wird in Zukunft auf zwei anstatt auf vier Schwerpunkte zusammengefasst: Die Bürstenherstellung und die Pinselherstellung.

Und auch der Ausbildungsberuf der Klavier- und Cembalobauer wird erneuert. Im Vergleich zum Neubau der Instrumente liegt nun ein stärkerer Fokus auf dem Verkauf, dem Service und der Reparatur.

Der altbekannte Beruf des Müllers heißt nun Verfahrenstechnologe Mühlen- und Getreidewirtschaft. Die wichtigste Änderung betrifft hier die Fachrichtungen: Denn nach einer zweijährigen Grundausbildung entscheiden die Azubis jetzt zwischen Müllerei und Agrarlager.

Wenige Änderungen gibt es bei den Fleischern und Fleischerinnen: Hier ist allerdings in Zukunft ein Sachkundenachweis für alle schlachtenden Fleischer erforderlich.

Trennung von Gewerbemüll wird Pflicht

Schon im April wurde die neue Gewerbeabfallordnung verkündet, die jetzt ab 1. August 2017 in Kraft tritt. Das exakte Mülltrennen wird dadurch zur Pflicht. Die neuen Regelungen sind deutlich strenger als bisher. Ziel ist es, eine höhere Recyclingquote zu erreichen und weniger Abfall zu produzieren, der verbrannt und deponiert werden muss. Die Reform betrifft alle Unternehmen, doch kommen vor allem auf das Baugewerbe neue Pflichten zu.

Unter anderem gilt in Zukunft für alle Unternehmen eine Dokumentationspflicht. Damit kommt auf viele Betriebe ein Bürokratie-Dschungel zu, der viel Zeit beanspruchen wird. Denn Lagepläne, Fotodokumentationen und Lieferscheine müssen künftig den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden.

Die wichtigste Änderung, die auf alle Unternehmen zukommt, ist allerdings die getrennte Abfallsammlung an Ort und Stelle. Die neuen Regelungen betreffen nicht nur gewerbliche Siedlungsabfälle sondern auch alle Bau- und Abbruchabfälle .

Unter Gewerbeabfällen versteht man generell haus- und sperrmüllähnliche Abfälle, die unter anderem aus Betrieben des Handels, der Industrie und sonstigen Gewerbebetrieben stammen und die gemeinsam mit Hausmüll in einer Abfallentsorungsanlage beseitigt werden. Bei diesen gewerblichen Siedlungsabfällen kommen nun Holz und Textilien als Wertstoffgruppe dazu, die getrennt gesammelt werden müssen. Als Kategorien bestehen bleiben daneben Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle nach Bioabfälle nach § 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Neu für die Bauwirtschaft ist dagegen die Getrennthaltungspflicht für die drei mineralischen Abfallfraktionen Beton, Ziegeln sowie Fliesen und Keramik, die bislang gemeinsam gesammelt und recycelt werden.

Liste der Berufskrankheiten erweitert

Ab dem 5. August gelten Eierstockkrebs durch Asbest, Hautkrebs durch Teer, Leukämie durch chemische Fremdeinwirkung, Augenzittern bei Bergleuten und Muskelkrämpfe bei Instrumentalmusikern als Berufskrankheit. Arbeitnehmern, die an diesen Berufskrankheiten leiden, stehen umfassende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu. Darunter fallen unter anderem Handschuhe, Atemschutzmasken oder Therapien beim Arzt.

Welche Berufskrankheiten es gibt, bestimmt die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) mit ihrer Berufskrankheiten-Liste.

Minderjährige ab sofort vor Heirat geschützt

Ab 1. August dürfen Minderjährige in Deutschland nicht mehr heiraten. Bisher war es ab 16 Jahren möglich, beim Familiengericht eine Erlaubnis für eine frühe Heirat zu beantragen. Ab sofort fällt diese Option durch ein neues Gesetz weg. Eine Eheschließung ist nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind.

Ehen, die gegen die neue Ehemündigkeitsbestimmung im Alter zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, werden künftig durch richterliche Entscheidung aufgehoben.

Die Bundesregierung geht damit gegen den steigenden Anteil von Kinderehen in Deutschland vor. Viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge werden durch das neue Gesetz geschützt: Sie werden vom Jugendamt in Obhut genommen, auch wenn sie verheiratet sind. Danach prüft das Amt, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und entscheidet, ob der Minderjährige vom Ehepartner getrennt werden muss.

Günstige Krankenversicherung für Rentner wird möglich

Rentner können sich in diesem Monat freuen: Ab dem 1. August kommen sie deutlich einfacher an eine günstige Krankenversicherung. Ab dann kommt es ihnen zugute, wenn sie als Arbeitnehmer während der Erziehung ihrer Kinder nicht gearbeitet haben und privat bei ihrem Ehepartner versichert waren.

Denn ab August wird auf die Vorversicherungszeit der Krankenversicherung für Rentner (KVdR) für jedes Kind drei Jahre angerechnet. Ob die Neuregelung im eigenen Fall greift, sollten Betroffene im besten Fall selbst abklären und einen Antrag zur Prüfung stellen.