Steuerentlastungen Neue Gesetze: Das ist bei der Steuererklärung 2018 zu beachten

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Von Abgabefristen bis zur Sozialversicherung: 2018 ändern sich einige Gesetze rund um das Buchhaltungs- und Steuersystem. handwerk magazin fasst gemeinsam mit Paul-Alexander Thies, Geschäftsführer des Online-Buchhaltungstools Billomat, die wichtigsten Änderungen für Sie zusammen.

Steuererklärung
Für Selbstständige bringt das Jahr 2018 einige Entlastungen – allerdings zum Preis einer hohen Transparenz. - © M. Schuppich - Fotolia.com

Zuerst die gute oder die schlechte die Nachricht? Die Gute: Alle Deutschen zahlen im Jahr 2018 weniger Einkommenssteuer. Die Schlechte: Nicht alle haben deswegen mehr Geld auf dem Konto. Während in der Hauptstadt noch um eine neue Bundesregierung verhandelt wurde, traten am 1. Januar 2018 bereits die Reformen der alten großen Koalition in Kraft. Paul-Alexander Thies, Finanzexperte und Geschäftsführer des Online-Buchhaltungstools Billomat, zeigt, welche Änderungen für Unternehmen und Selbstständige von Bedeutung sind.

Neue Abgabefristen für die Steuererklärung

Im Jahr 2017 reichte laut Informationen der Berliner Morgenpost nur etwa jeder zweite Berliner seine Steuerklärung rechtzeitig ein. Das mag kaum ein Grund für Gesetzesänderungen sein, doch tatsächlich hat ab dem nächsten Jahr jeder Bundesbürger zwei Monate länger Zeit für seine Steuererklärung. Die Frist für die Abgabe der jährlichen Steuer aus dem Jahr 2018 endet daher am 31. Juli 2019. Gleiches gilt für die Umsatzsteuerjahreserklärung. Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, zahlt in Zukunft einen Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat oder 0,25 Prozent der Nachzahlungssumme.

Computer ersetzen Sachbearbeiter

Die Enthüllungen der Panama Papers im Jahr 2017 läuteten im Kampf gegen Steuerhinterziehungen die nächste Runde ein. Vielfache Änderungen in der Buchhaltung sollen dabei helfen: Wer mehr als zehn Prozent einer ausländischen Gesellschaft sein Eigen nennt, hat nun Anzeigepflicht. Dazu wird die Kommunikation zwischen Finanzamt und Bürger elektronischer: Die Steuererklärung wird nicht länger von Sachbearbeitern, sondern von Computern geprüft.

Fünf Entlastungen für Selbstständige:

Der Gesetzgeber hat sich außerdem mit den neuen Beschlüssen vorgenommen, den Mittelstand zu entlasten. Folgende fünf Änderungen erleichtern die Steuerlast oder vereinfachen das Buchhaltungssystem:

  1. Einkommenssteuer: Auch 2018 wächst der Grundfreibetrag auf nun 9.000 Euro für Singles und 18.000 Euro für Ehepaare. Bis zu diesem Einkommen wird keine Steuer fällig.
  2. Aufbewahrungspflicht: Sobald Sie als Selbstständiger künftige Rechnungen erhalten, müssen Sie die dazugehörigen Lieferscheine nicht länger aufbewahren.
  3. Kleinbetragsrechnungen: Rechnungen, deren Wert unter 250 Euro liegen, müssen die umfangreichen Angaben des Umsatzsteuerrechts nicht einhalten. Es reichen lediglich der vollständige Name mit Anschrift des leistenden Unternehmens, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung (Leistungsumfang) und der greifende Steuersatz.
  4. Sozialversicherungsbeiträge: Die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge soll sich ebenso einfacher gestalten. Hierfür können Sie als Unternehmer einfach den Beitragswert vom Vormonat eintragen.
  5. Pauschale Lohnsteuer: Wenn Selbstständige 2018 kurzfristig Mitarbeiter beschäftigen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer mit 25 Prozent pauschal absetzen.

Transparenz als Preis für Steuerentlastungen?

Das Fazit von Paul-Alexander Thies: "Der Staat reagiert auf die Geschehnisse der zwölf Monate im Jahr 2017 und gestaltet im Steuersystem einiges unbürokratischer, digitaler und transparenter. Transparent meint hier aber vor allem einen transparenten Steuerzahler. Das Bankgeheimnis geht, die Kassenschau kommt. Den Preis für einen härteren Kampf gegen Steuerhinterziehung zählt am Ende jeder mit. Dennoch sind schnellere und einfachere Verfahren und Wege im deutschen Steuersystem stets zu begrüßen."