Darlehen: Vereinbaren Sie im Zweifel mehr Zins

Das Finanzamt geht schnell von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus, wenn Darlehen an GmbH-Gesellschafter oder deren Familie nicht zurückgezahlt werden. Bei erhöhten Ausfallrisiken sollten Handwerker besser einen entsprechenden Zins festlegen.

Zinsertrag und Aktienkursgewinn
Wandelanleihen bieten einen soliden Zinsertrag und die Chance auf Aktienkursgewinne. - © fovito/Fotolia.com

Faustregel: Wertberichtigungen von Darlehen an die GmbH-Geschäftsführer kommen teuer. Das Finanzamt unterstellt dann eine verdeckte Gewinnausschüttung. Denn bei der Darlehensgewährung wurde offensichtlich auf eine ausreichende Sicherung des Kredits verzichtet.

Auf die Zinshöhe kommt es an

Ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Az.: 6 K 3313/12) kommt GmbH-Chefs jetzt gut zupass. Der Fiskus darf nicht einfach eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen, soweit das erhöhte Ausfallrisiko durch einen entsprechenden Zinssatz marktgerecht abgegolten wird. Als Richtwert für die Angemessenheit kann der aktuelle Zins für nicht gesicherte Kontokorrentkredite dienen.