Bußgelder im Winter Darauf müssen Sie bei Eis und Schnee achten

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Wer sich als Autofahrer nicht auf die erschwerten Verkehrsbedingungen im Winter einstellt, riskiert nicht nur seine Gesundheit, sondern auch saftige Bußgelder. handwerk magazin und die ARAG Versicherung geben Tipps, wie Sie vorsorgen können.

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Rücklichter, Scheinwerfer und Blinker müssen vom Schnee befreit werden. Das Unterlassen kostet bis zu 35 Euro. - © © Petair - Fotolia.com

Während viele Menschen Schnee sehnlichst erwarten, gibt es mindestens eine Bevölkerungsgruppe, die dem weißen Zauber jedes Mal mit Argwohn entgegenblickt: Autobesitzer! Denn die weißen Flöckchen können in Kombination mit Eis und Glätte im Straßenverkehr schnell lästig oder zu einer echten Gefahr werden. Das müssen Sie rechtlich bei winterlichen Straßenverhältnissen beachten:

Auto vor dem Losfahren gründlich von Schnee und Eis befreien

Wer morgens mit dem Auto zur Arbeit fährt, der erlebt im Winter häufig sein weißes Wunder. Das Auto hat sich über Nacht in einen riesigen Schneeberg verwandelt. Nun heißt es schippen, kratzen, enteisen. Doch hier ist Gründlichkeit geboten. Wer zum Beispiel meint, ein kleines Guckloch in der Windschutzscheibe reiche, um das Auto sicher zu bewegen, der irrt. Stattdessen sollten alle Scheiben, die Motorhaube und das Dach vom Schnee befreit werden. Sonst kann das 10 Euro Bußgeld kosten. Mit derselben Summe wird im übrigen auch das Warmlaufenlassen des Motors bestraft, da vermeidbare Abgasbelastungen hierzulande verboten sind.

Scheinwerfer, Rücklichter und Blinker müssen schneefrei sein

Noch kostspieliger kann es werden, wenn Scheinwerfer, Rücklichter oder Blinker nicht vom Schnee befreit wurden. Da das Auto dann für andere Verkehrsteilnehmer nicht gut erkennbar ist und so eine erhöhte Unfallgefahr besteht, kann diese Vergesslichkeit bis zu 35 Euro kosten. Auch das Übersehen des Schneeketten-Gebots kann teuer werden – wer sich hier nicht nach der Beschilderung richtet, der ist um 20 Euro ärmer.

Richtig günstig hingegen kann man davonkommen, wenn man beim Parken in Bereichen mit Parkscheinautomat die Vorderscheibe nicht von Schnee befreit. Hier zeigen sich die Ordnungsämter meistens großzügig. Experten der ARAG Versicherung empfehlen aber dennoch die Sicht auf den Parkzettel freizulegen, da sonst ein Parkverstoß eintreten kann, und dieser ist ja bekanntlich auch nicht umsonst.

Bei Schneefall im zweiten Gang anfahren

Damit Sie nicht nur Bußgelder, sondern auch Gefahren vermeiden, sollten beim Autofahren während, vor und nach dem Schneefall einfache Grundregeln befolgt werden: Angefahren werden sollte behutsam und das im zweiten Gang – sonst könnten die Reifen durchdrehen und sich das Auto nicht von der Stelle bewegen lassen.

Während der Fahrt sollte eher in einem höheren Gang bei niedriger Drehzahl gefahren werden, sonst kann der Wagen leichter ins Schleudern geraten. Und auch wenn man trotz aller Vorsicht ins Rutschen oder Schleudern gerät: Hier helfen Ruhe, Auskoppeln und ein gefühlvolles Gegenlenken.

Rettungseinsätzen die freie Fahrt ermöglichen

Immer zu beachten ist gerade auch bei winterlichen Straßenverhältnissen die Pflicht, den Rettungsdiensten, der Feuerwehr oder der Polizei den Weg frei zu räumen und eine Rettungsgasse zu bilden. Bei Verstößen droht ansonsten ein Bußgeld von mindestens 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Schlaumeier, die direkt nach dem Blaulichtfahrer durch die Gasse preschen, riskieren zudem viel. Sie können wegen der Straßenverkehrsgefährdung den Führerschein komplett verlieren. Im Extremfall endet die Fahrt sogar im Gefängnis.

Um eine Rettungsgasse zu bilden, sollten Autofahrer auf einspurigen Straßen sollten beim Herannahen der Rettungskräfte das Tempo drosseln, nach rechts an den Fahrbahnrand ausweichen und wenn nötig anhalten. Auf mehrspurigen Straßen außerorts und auf Autobahnen besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Unabhängig von der Zahl der Fahrspuren müssen die Autos dann auf dem linken Fahrstreifen immer an den linken Fahrbahnrand fahren, die Autos auf allen anderen Fahrspuren so weit wie möglich nach rechts.

Wer den Blinker setzt, um die Ausweichrichtung anzuzeigen, gibt anderen Verkehrsteilnehmern dabei die Möglichkeit, es ihm gleichzutun bzw. ihr Verhalten anzupassen. Dabei sollte man selbst natürlich auch auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer achten. Zeigt eine Ampel Rotlicht, sollte man immer nach rechts ausweichen und gegebenenfalls vorsichtig die Haltelinie überfahren, wenn es der Verkehr zulässt.

Einsatzwagen haben ein Wegerecht

Nur Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen laut Straßenverkehrsordnung das Wegerecht. Das bedeutet, andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen. Das Wegerecht darf nur in Anspruch genommen werden, um beispielsweise Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden oder flüchtige Personen zu verfolgen, so die ARAG Experten.

Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen. Für die Fahrer von Rettungs- und Einsatzwagen gibt es spezielle Fahrsicherheitstrainings. Dort lernen die Teilnehmer neben dem Umgang mit den meist besonderen Fahrzeugtypen auch kritische Situationen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Wenn es trotzdem mit einem Einsatzwagen zum Crash kommt, entscheidet der Einzelfall. Es kann für den Autofahrer aber sehr teuer werden, da er verpflichtet ist, einem Einsatzfahrzeug sofort Platz zu machen.