Checkliste: Was Handwerker beim Gebäudeschutz prüfen sollten

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Gebäudeversicherung und Immobilien

Will der Versicherer mehr Geld für die Absicherung des Wohn- und des Betriebsgebäudes, sollten Handwerker prüfen, ob sie die Beitrags­erhöhung durch den Wechsel zu einer anderen Gesellschaft abmildern oder ihre Immobilien sogar preiswerter versichern können.

Was Handwerker beim Gebäudeschutz prüfen sollten

Beratung einfordern. Lassen Sie sich von einem Experten, beispielsweise einem Versicherungsmakler, ausführlich beraten. ­Wuchern Sie mit Ihren Pfunden: Werfen Sie bei Verhandlungen privaten und gewerblichen ­Ge­bäudebestand in die Waagschale.

Policen anpassen. Auch ohne Kündigung sollten Sie in regelmäßigen Abständen die Police auf den Prüfstand stellen. Wichtig: Der Schutz muss ausreichend sein. Neu- und Umbauten müssen eingepreist werden.

Neuwert vereinbaren. Achten Sie darauf, dass die Wohngebäudepolice als „gleitende Neuwertversicherung“ oder als Quadratmetertarif vereinbart wird und die Assekuranz einen Unterversicherungsverzicht erklärt. Dann kann bei einem Totalschaden das Haus in gleicher Art und Weise neu aufgebaut werden.

Elementarschutz klären. Die Gebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel für Haus und Betrieb ab. Der Elementarschutz deckt auch Schäden durch Überschwemmung, Stark­regen und Rückstau ab. Viele neue Policen werden heute schon mit Elementarschutz angeboten.
Die Prämienhöhe richtet sich dann nach der jeweiligen Lage und der Risikozone.

Deckung prüfen. Versichert werden muss in der Gebäudeversicherung die Summe, die es kosten würde, die Immobilie heute wieder komplett neu aufzubauen.

Werkstatt einschließen. Die Werkstatt im Wohngebäude einer Handwerkerfamilie kann in den Versicherungsvertrag ein­geschlossen werden, wenn die gewerbliche Fläche nicht mehr als 50 Prozent ausmacht.