Gebäudeversicherung und Immobilien
Will der Versicherer mehr Geld für die Absicherung des Wohn- und des Betriebsgebäudes, sollten Handwerker prüfen, ob sie die Beitragserhöhung durch den Wechsel zu einer anderen Gesellschaft abmildern oder ihre Immobilien sogar preiswerter versichern können.
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Gebäudeversicherung mit und ohne Elementarschutz Dachdeckerei(PDF, 89,79 kB)
Was Handwerker beim Gebäudeschutz prüfen sollten
Beratung einfordern. Lassen Sie sich von einem Experten, beispielsweise einem Versicherungsmakler, ausführlich beraten. Wuchern Sie mit Ihren Pfunden: Werfen Sie bei Verhandlungen privaten und gewerblichen Gebäudebestand in die Waagschale.
Policen anpassen. Auch ohne Kündigung sollten Sie in regelmäßigen Abständen die Police auf den Prüfstand stellen. Wichtig: Der Schutz muss ausreichend sein. Neu- und Umbauten müssen eingepreist werden.
Neuwert vereinbaren. Achten Sie darauf, dass die Wohngebäudepolice als „gleitende Neuwertversicherung“ oder als Quadratmetertarif vereinbart wird und die Assekuranz einen Unterversicherungsverzicht erklärt. Dann kann bei einem Totalschaden das Haus in gleicher Art und Weise neu aufgebaut werden.
Elementarschutz klären. Die Gebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel für Haus und Betrieb ab. Der Elementarschutz deckt auch Schäden durch Überschwemmung, Starkregen und Rückstau ab. Viele neue Policen werden heute schon mit Elementarschutz angeboten.
Die Prämienhöhe richtet sich dann nach der jeweiligen Lage und der Risikozone.
Deckung prüfen. Versichert werden muss in der Gebäudeversicherung die Summe, die es kosten würde, die Immobilie heute wieder komplett neu aufzubauen.
Werkstatt einschließen. Die Werkstatt im Wohngebäude einer Handwerkerfamilie kann in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden, wenn die gewerbliche Fläche nicht mehr als 50 Prozent ausmacht.