Checkliste Schutzkleidung: Worauf Betriebe achten müssen

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Arbeitsschutz und Gesundheit

Zum „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ am 28. April hat Silvia Mertens, Diplom-Ingenieurin für Bekleidungstechnik bei MEWA (Wiesbaden), eine Checkliste zusammengestellt, die Kunden bei der Auswahl unterstützt. Denn auch die beste Schutzkleidung nutzt nur dann, wenn sie richtig angewendet wird.

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Das sollten Arbeitgeber berücksichtigen:

Die Gefährdungsbeurteilung

Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung: In welchen Arbeitsbereichen wird die Kleidung getragen, wogegen soll sie schützen? Welches Normenprofil wird benötigt?

Art der Bekleidung

Die aktuelle Bekleidung wird analysiert. Welche Vor- und Nachteile hat sie? Was sollte bei der neuen Kleidung anders sein?

Kosten und Folgekosten

Zur Erhaltung der Schutzfunktion muss Schutzkleidung professionell gewaschen und gewartet werden. Darum kümmern sich Textildienstleister. Zu prüfen ist, welche Leistungen im Angebot enthalten sind.

Reality-Check: Eignet sich die Kleidung?

Schutzkleidung muss am realen Einsatzort geprüft werden. Wie gut schützt die Kleidung wirklich gegen die dort bestehenden Gefährdungen, zum Beispiel gegen eingesetzte Chemikalien und vorhandene Hitzeeinwirkungen?

Tragetest: Was sagen die Mitarbeiter?

Die Schutzkleidung sollte von den Mitarbeitern getestet und bewertet werden. Lassen sich alle Bewegungen problemlos ausführen? Bietet die Schutzkleidung den notwendigen Schutz?

Das sollten Unternehmer vermeiden:

Schutzkleidung ohne Beratung kaufen

Um Mitarbeiter sicher auszustatten, sollte man sich Unterstützung holen: intern durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, extern durch einen kompetenten Dienstleister.

Schäden selbst beheben

Jede Veränderung an zertifizierter Kleidung ist ohne vorherige Prüfung durch die Zertifizierungsstelle nicht zulässig. Das gilt sogar für das Kürzen von Ärmeln.

Die Mitarbeiter nicht informieren

Zu den Vorgaben für den Arbeitgeber gehört auch, die Mitarbeiter über die Art und Handhabung der Kleidung informieren, zum Beispiel durch eine Betriebsanweisung.

Den Mitarbeitern die Pflege überlassen

Schutzkleidung sollte nicht in normaler Haushaltswäsche mitgewaschen werden. Sie kann dadurch ihre Schutzfunktion verlieren.

Kompromisse eingehen

Mittelmäßiger Schutz reicht bei PSA nicht aus, optimaler Schutz verbessert die Rechtssicherheit. Dabei unterstützen auch Textildienstleistungsunternehmen.