Steuerhinterziehung Checkliste: Darauf kommt es bei der Vorbereitung einer Selbstanzeige an

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Selbstanzeige bei Steuerdelikten

Die Selbstanzeige ist kein Kinderspiel – sie birgt hohe Risiken, falls sie nicht akribisch vorbereitet wird. Das Finanzamt wird selbst Recherchen anstellen, ob die Angaben stimmen. Es darf ­deshalb keine Nachlässigkeit aus Vorjahren in den Erklärungen vergessen werden.

1. Unterlagen

Der Steuerzahler erstellt am besten im ersten Schritt eine Liste mit allen Konten und den jeweiligen Erträgen und Zinsen im Ausland. Im Zweifel beantragt er genaue Angaben bei den Kreditinstituten. Fehlen Belege, kann zuerst eine Schätzung vorgenommen werden. Diese darf nicht zu niedrig ausfallen, da der Betrag später nur noch um fünf Prozent nach oben korrigiert werden darf.

2. Steuerarten

Die Selbstanzeige umfasst alle Steuerarten – für jedes der zurückliegenden fünf Jahre. Dann passiert strafrechtlich nichts. Die Frist soll sich nach den Plänen der Länder ab dem kommenden Jahr auf zehn Jahre verlängern. Die steuerliche Verjährung tritt schon heute erst nach zehn Jahren ein. Das heißt:

Das Finanzamt will für diesen Zeitraum sein Geld sehen. Liegen keine konkreten Angaben zu den zurückliegenden fünf bis zehn Jahren vor, nimmt der Fiskus im Zweifel eine großzügige Schätzung zu seinen Gunsten vor.

3. Transparenz

Die Selbstanzeige muss ­umfassend sein. Der Unternehmer checkt also alle betrieblichen wie auch privaten Einnahmen und Ausgaben ab. Wer zum Beispiel als Vermieter vor zehn Jahren zu großzügig den neuen Parkettboden in einem Objekt abgerechnet hat, gibt das an.

4. Liquidität

Die Konten sollten rechtzeitig gekündigt werden. Der Bescheid kann innerhalb von wenigen Wochen vorliegen. Dann muss die Schuld sofort überwiesen werden.