- Mindestlohnverstöße Bußgeld bis zu 500000 Euro droht

Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz sind im Bau und Ausbau am bekanntesten, weil hier bei Verstößen besonders hohe Strafen drohen. Doch auch Betriebe, die sich nicht an reguläre Tarifverträge halten, riskieren hohe Nachzahlungen. Was Handwerksbetriebe beachten sollten.

- Mindestlohnverstöße

Bußgeld bis zu 500000 Euro droht

Mindestlohn. Mindestlohntarifverträge sind allgemeinverbindlich und gelten für alle Arbeitsverhältnisse einer Branche. Jeder Arbeitgeber muss die Arbeitszeiten nachweisen und die Belege zwei Jahre lang aufbewahren, sonst droht Bußgeld bis zu 30000 Euro. Bei Unterschreiten des Mindestlohns drohen Nachzahlungen und Bußgeld bis zu 500000 Euro. Ab 2500 Euro kann der Betrieb von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Tarifvertrag. Er legt die allgemeinen Mindestlöhne einer Branche fest, auch für 400-Euro-Kräfte, und gilt nur für Mitglieder eines Arbeitgeberverbandes und nur gegenüber gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern. Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten für alle Arbeitsverhältnisse der Branche. Zahlt der Arbeitgeber weniger, kann der Arbeitnehmer später die Differenz nachfordern.

Sozialversicherung. Selbst wenn die Mitarbeiter nicht den vollen Tarif- oder Mindestlohn bekommen, sind dafür Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Diese kann der Prüfer von der Sozialversicherung bis zu vier Jahre rückwirkend kassieren.

Lohnwucher. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in einer Notsituation übervorteilt und ihm weniger als zwei Drittel des üblichen Gehalts zahlt, kann der Arbeitnehmer die ortsübliche oder tarifliche Bezahlung verlangen. Lohnwucher ist strafbar.