Anleitung BusinessWISSEN: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Was das BAG dazu sagt

Inhalt: Wann kann ein Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden? Anhand von zwei Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes, die sich jeweils mit dem Sachverhalt „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ und der daraus resultiereneden fristlosen Kündigung befassen, erläutert die Präsentation, welche Voraussetzungen für eine wirkungsvolle fristlose Kündigung gegeben sein müssen.

Nutzen: Mit der Anleitung sind Sie beim Thema „fristlose Kündigung“ auf der sicheren Seite.

Themenfeld: Betrieb, Management, Arbeitsrecht

Zielgruppe:
Handwerksunternehmer, Betriebswirte des Handwerks

Beispiel aus der Präsentation: Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch fristlose Kündigung

  • Bundesarbeitsgericht: 2 Urteile mit dem jeweiligen Sachverhalt „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Kündigung“
  • Fristlose Kündigung nach §626 BGB
  • Weit verbreitete Meinung: Wer stiehlt, der fliegt
  • Falsch: Nach §626 BGB müssen vier wesentliche Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung erfüllt sein:
    • Es muss ein „wichtiger Grund“ gegeben sein, der durch Tatsachen belegt ist
    • Der „wichtige Grund“ muss es dem Kündigenden unzumutbar machen (und sei es auch nur zur Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist), das Vertragsverhältnis fortzusetzen
    • Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung ist in allen Details des Einzelfalls zu überprüfen
    • Interessen der beiden Vertragsparteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – sind gegeneinander abzuwägen
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  • Datum: 6. Juli 2017
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 245,74 kB
  • Quelle: Reinhard Ens
  • Seitenanzahl: 11

Beschreibung

Inhalt: Wann kann ein Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden? Anhand von zwei Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes, die sich jeweils mit dem Sachverhalt „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" und der daraus resultiereneden fristlosen Kündigung befassen, erläutert die Präsentation, welche Voraussetzungen für eine wirkungsvolle fristlose Kündigung gegeben sein müssen.

Nutzen: Mit der Anleitung sind Sie beim Thema "fristlose Kündigung" auf der sicheren Seite.

Themenfeld: Betrieb, Management, Arbeitsrecht

Zielgruppe:
Handwerksunternehmer, Betriebswirte des Handwerks

Beispiel aus der Präsentation: Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch fristlose Kündigung

  • Bundesarbeitsgericht: 2 Urteile mit dem jeweiligen Sachverhalt „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Kündigung“
  • Fristlose Kündigung nach §626 BGB
  • Weit verbreitete Meinung: Wer stiehlt, der fliegt
  • Falsch: Nach §626 BGB müssen vier wesentliche Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung erfüllt sein:
    • Es muss ein „wichtiger Grund“ gegeben sein, der durch Tatsachen belegt ist
    • Der „wichtige Grund“ muss es dem Kündigenden unzumutbar machen (und sei es auch nur zur Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist), das Vertragsverhältnis fortzusetzen
    • Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung ist in allen Details des Einzelfalls zu überprüfen
    • Interessen der beiden Vertragsparteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – sind gegeneinander abzuwägen

Zusätzliche Informationen

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