Abzocke mit Online-Branchenbuch: So schützen Sie sich vor Betrug

Immer wieder fallen Handwerksbetriebe herein auf betrügerische Anbieter, die zum Teil über 700 Euro für einen Eintrag in einer Betriebsdatenbank im Internet verlangen. Dem hat der Bundesgerichtshof den Riegel vorgeschoben, Handwerksbetriebe können sich nun gerichtlich wehren.

Per Fax, Brief oder E-Mail bieten einige dubiose Internet-Firmen einen Eintrag in eine Gewerbedatenbank an. Viele Handwerksbetriebe versprechen sich davon Neukunden und eine positiven Werbeeffekt. Sie ahnen nicht, dass – worauf häufig nur im Kleingedruckten hingewiesen wird – teilweise über 700 Euro pro Jahr fällig werden für den Eintrag in ein bisweilen nutzloses Verzeichnis.

Bundesgerichtshof erkennt nun auch Gewerbetreibende als Opfer an

Dieser Abzocke hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jetzt den Riegel vorgeschoben. Entgeltklauseln mit nicht besonders hervorgehobener Zahlungspflicht sind nach Paragraf 305c BGB überraschend und somit unwirksam. Neu: Nicht mehr nur Verbraucher, sondern jetzt auch Gewerbetreibende werden nun als Täuschungsopfer anerkannt. „Unseriöse Telefonbuchverlage und selbsternannte Zentralen für Gewerbeauskünfte werden sich daher in Zukunft mit ihrer Masche schwer tun, Betrieben rechtswirksam überraschende Klauseln unterschieben zu können“, begrüsst Jens Brandt von der Handwerkskammer Mannheim.

Tipp: Prüfen Sie solche Angebote im Vorfeld sorgfältig, bevor Sie sich im Nachgang mühsam Recht verschaffen müssen. Natürlich gibt es neben diesen schwarzen Schafen auch seriöse Anbieter, die Kunde und Handwerker im Internet zusammenbringen. Hier eine Übersicht etablierter Portale.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität zeigt, wie man sich bei Datenbank-Abzocke richtig verhält

Wie man unseriöse Angebote erkennt und was im Betrugsfall zu unternehmen ist, zeigt der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftkriminalität.