Bürgschaft des GmbH-Geschäftsführers: Verluste sind absetzbar

GmbH-Geschäftsführer bürgen oft für Darlehen der Firma. Verluste aus solchen Bürgschaften kann der Fiskus nachträglich als Anschaffungskosten einer Beteiligung werten. Welche Steuervorteile damit verbunden sind.

Verluste auf Grund einer Bürgschaft sind steuerlich absetzbar. - © © photo 5000 - Fotolia.com

Wird die GmbH aufgelöst, kann der Gesellschafter seine Verluste steuermindernd geltend machen. Bei der Bürgschaft ist entscheidend ist, dass diese aus gesellschaftlichen Gründen übernommen wurde. Bisher forderte der Fiskus einen eigenkapitalersetzenden Charakter der Bürgschaft.

Das Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 9 K 962/14 E) hat die strenge Vorgabe gekippt. Jetzt reicht es aus, wenn ein fremder Dritter die Bürgschaft zu gleichen Bedingungen nicht übernommen hätte. Ein Verlust in Folge einer Bürgschaft ist ebenso für Gesellschafter absetzbar, die vor ihrem Eintritt in die Firma gebürgt haben.