Serie betrieblicher Brandschutz, 1. Folge Brandschutz im Betrieb: Diese Regeln müssen Unternehmer kennen und umsetzen

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Wenn es darum geht, das Ausbrechen von Bränden im Betrieb zu verhindern, denken die meisten an das Bereitstellen von Feuerlöschern. Doch professioneller Brandschutz ist wesentlich komplexer und auf verschiedenen Ebenen geregelt. Je nach Betrieb, Brandlasten und Brandgefährdungen müssen etliche baulich-technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden.

Von Friedhelm Kring

Verhalten im Brandfall
Generell gilt: Vorbeugen ist besser als Löschen. - © Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Die Statistiken sind eindeutig. Alle 2 bis 3 Minuten brennt es in Deutschland in einer Wohnung oder einem Wohngebäude, alle 5 Minuten brennt ein Unternehmen. An der Spitze der Brandursachen stehen Elektrizität, menschliches Fehlverhalten, Brandstiftung und Überhitzung. Einige Hundert Menschen verlieren jedes Jahr durch Feuer, Rauch und Flammen ihr Leben. Für einen Betrieb sind die wirtschaftlichen Folgen oft immens. Neben den Brandschäden durch offene Flammen kann es zu Seng- oder Schmorschäden kommen. Dazu hinterlassen auch Rauch und Ruß Spuren, deren Beseitigung aufwendig und teuer werden kann. Trotz aller Gebäude- und Feuerversicherungen muss laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) etwa jeder zweite Betrieb nach einem großen Brandschaden Insolvenz anmelden.

Überblick: In diesen Regelwerken gibt es Vorschriften zum Brandschutz

Sein Unternehmen hinsichtlich des Brandschutzes rechtssicher aufzustellen, ist für Betriebsleiter und Geschäftsführer eine komplexe Aufgabe. Denn Vorgaben zum betrieblichen Brandschutz finden sich nicht in einem zentralen Rechtswerk übersichtlich aufgelistet, sondern sind auf ganz verschiedenen Ebenen geregelt.

Ebene 1: das Arbeitsschutzrecht

Jeder Arbeitgeber muss seine Beschäftigten vor Brandgefahren schützen. So fordert das Arbeitsschutzgesetz nicht nur Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Mitarbeiter. Sondern es gibt in den technischen Regeln zur Arbeitsstättenverordnung ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände), ASR A2.3 (Fluchtwege, Notausgänge usw.) und ASR A1.3 (Sicherheitskennzeichnung) konkrete Vorgaben zum Brandschutz.

Ebene 2: die Berufsgenossenschaften

Die Vorgaben der DGUV Information 205-001 zum vorbeugenden Brandschutz oder die DGUV Information 205-003 zu Brandschutzbeauftragten gelten generell für alle Betriebe. Andere Vorgaben sind spezifisch für bestimmte Branchen oder Tätigkeiten vorgesehen, wie etwa die DGUV Information 209-087 für den Brandschutz an Lackieranlagen oder die DGUV Information 205-034 zum Einsatz von CO2-Feuerlöschern.

Ebene 3: das Baurecht

In den Bauordnungen der Bundesländer (LBO), in Bauvorlagenverordnungen, Bauvorlagenerlassen sowie diversen Richtlinien sind ebenfalls einige Vorgaben zum Brandschutz enthalten. Für einige Gebäudetypen wie denkmalgeschützte Gebäude, Verkaufsstätten oder Gaststätten gelten zusätzliche oder verschärfte Regelungen, die meist in Sonderbauverordnungen festgeschrieben sind.

Nicht vergessen: die Vorgaben der Versicherer

Zu den diversen gesetzliche Brandschutzvorschriften hinzu kommen die Anforderungen der Versicherungsträger für Feuer-, Brand- oder Gebäudeversicherungen. Die Vertragsbedingungen und -inhalte sollte man sich genau anschauen und vor Umbauten oder Nutzungsänderungen von Räumlichkeiten bei Bedarf anpassen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Generell gilt: Vorbeugen ist besser als Löschen

Um in diesem breiten Feld an Vorschriften und Anforderungen die Übersicht zu behalten, ist es hilfreich, sich anzuschauen, wie die Experten der Feuerwehren und Brandversicherer den Brandschutz betrachten. Man unterscheidet zunächst den abwehrenden Brandschutz – das ist alles, was zu tun ist, wenn es brennt – vom vorbeugenden Brandschutz. Letzterer umfasst alle Schritte und Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass der abwehrende Brandschutz mit Feuerlöschern und Feuerwehren möglichst niemals benötigt werden.

Die drei Aufgabengebiete vom vorbeugenden Brandschutz

  1. Der bauliche Brandschutz soll durch bautechnische Maßnahmen das Entstehen eines Brandes und das Ausbreiten eines Feuers verhindern oder erschweren. Das beginnt bei der Wahl brandungefährlicher Baustoffe und Einrichtungen mit jeweils geeigneten Baustoffklassen oder Feuerwiderstandsklassen. Auch das Einteilen eines Gebäudes in durch Brandschutztüren getrennte Brandabschnitte sowie die Vorgaben für Fluchtwege und Notausgänge gehören dazu.

  2. Im technischen oder anlagentechnischen Brandschutz geht es darum, durch technische Lösungen ein Feuer oder auch Rauch oder Wärme möglichst frühzeitig zu bemerken und Alarm auszulösen. Neben Feuermeldern, Rauchwarnmeldern, Brandmeldeanlagen gehören auch Feuerlöschgeräte, Sprinkleranlagen und Feuerlöschanlagen auf Basis von Kohlendioxid, Gas oder Pulver in diese Kategorie, ebenso Anlagen für den Rauch- und Wärmeabzug (RWA-Anlagen).

  3. Der organisatorische Brandschutz umfasst alle weiteren Maßnahmen, welche die baulichen und technischen Schritte ergänzen. Dazu gehören das Kontrollieren und Warten von Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen, das Kennzeichnen und Freihalten von Flucht- und Rettungswegen sowie das Erstellen und Aushängen von Flucht- und Rettungsplänen und Brandschutzordnungen. Last, but not least geht es darum, die Belegschaft durch Unterweisungen und Evakuierungsübungen einzubinden sowie Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte zu ernennen und zu qualifizieren.

Die weiteren Beiträge dieser Serie werden je einen Schwerpunkt legen auf den baulichen Brandschutz, den anlagentechnischen Brandschutz sowie auf die rechtssichere Organisation des betrieblichen Brandschutzes.