Bonitätsauskunft: Eigene Zahlen prüfen

Wer sich vor ausbleibenden Aufträgen und hämischen Gerüchten schützen will, sollte ab und zu die Zahlen der eigenen Firma abrufen. Der Service der Auskunfteien unterscheidet sich im Detail - hier ein Überblick der wichtigsten Anbieter und ihrer Konditionen.

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Alle Auskunfteien greifen auf großen Datenpools zurück, lediglich die Informationskanäle unterscheiden sich - einige bieten Auskünfte nur online oder schriftlich, teils auch telefonisch an.

1. Dun & Bradsteet - www.dnbgermany.de

Einzelauskünfte werden per E-Mail als pdf verschickt; Onlineportal.

Preis: D & B und ZDH kooperieren. Über eine Rahmenvertrag erhalten Handwerksorganisationen vergünstigte Konditionen. Eine Einheit kostet 3,80 Euro; ein Standardbericht kostet beispielsweise fünf Einheiten, also 19,15 Euro.

2. Creditreform - www.creditreform.de

Auskünfte bekommt man online, per Fax, telefonisch, über Brief-Post-Software oder Forderungsmanagement-Software.

Preis: Die Preise sind in den jeweiligen regionalen Geschäftsstellen zu erfragen. Die Spanne für einen Wirtschaftsauskunftei liegt zwischen 20 und 50 Euro.

3. Schufa - www.schufa.de

Auskunft erfolgt online oder schriftlich, nicht telefonisch.

Preis: Die Kompaktauskunft für Unternehmer über Unternehmen kostet 9,50 Euro.

4. Euler/Hermes - www.eulerhermes.de

Abfrage erfolgt online.

Preis: Versicherungskunden erhalten für 10 Euro pro Kunde/Versicherungsjahr Informationen zum Insolvenzrisiko ihrer Geschäftspartner. Nicht-Kunden zahlen 35 Euro.

5. atriga - www.atriga.de

Auskunft erfolgt online über DebitManager.

Preis: Bonitätsauskünfte, über natürliche Personen für 10,71 Euro; Bonitätsbeurteilung von Firmen für 12,50 Euro; Bonitätswertung und ausführlich Firmen-Wirtschaftsauskunft für 30,94 Euro.

6. Bürgel - www.buergel.de

Auskünfte können fast rund um die Uhr online, per E-Mail, Fax, Brief oder telefonisch abgefragt werden.

Preise sind vom Umfang und den Bedürfnissen abhängig. Regionale Ansprechpartner stehen auf der Homepage.

Nach Auskunft der Anbieter korrigieren diese falsche Angaben in den Bonitätsauskünften umgehend. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu bei Verbrauchen, Einzelnunternehmen, Personenfirmen, nicht aber bei GmbHs.