Blitzer-Apps: Benutzung verboten

Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 2 Ss (OWi) 313/15) hat die Verurteilung eines Autofahrers zu einer Geldbuße von 75 Euro bestätigt, weil er während der Fahrt ein Smartphone mit einer sogenannten Blitzer-App benutzt hatte.

Blitzer-Apps warnen vor Radarfallen, sind aber verboten. - © © S. Engels/fotolia

Damit werde das Smartphone zu einem verbotenen technischen Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Mit Installation und Nutzung der Blitzer-App erhalte das Smartphone über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes. Die App muss nicht mal funktionieren. Entscheidend sei, dass das Smartphone vom Autofahrer zur Warnung vor Blitzern eingesetzt werden sollte.