BFH-Verfahren: Nachweise für außergewöhnliche Belastungen

Gegenstände für den Erhalt der Gesundheit können unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Unter welchen Voraussetzungen Brille, Hörgeräte oder Schuheinlagen absetzbar sind.

Für Gehbehinderte allein ist eine Treppe nur mit einem Lift zu überwinden. - © FredFroese - iStockphoto

Nachweise beibringen

Brille, Hörgeräte, Schuheinlagen: Solche Aufwendungen akzeptiert das Finanzamt als außergewöhnliche Belastung, sofern vorab eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. In einem Fall vor dem Finanzgericht München (11 K 3982/11 E) ließ ein Gehbehinderter einen Treppenlift in sein Eigenheim einbauen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Aufwendungen für ein solches Hilfsmittel im weiteren Sinne anzuerkennen sein könnten. Anders als etwa bei Hörgeräten können auch andere vom Lift profitieren (Az: VI R 61/12).

Im Internet finden Sie weitere anhängige Verfahren, die für Handwerksbetriebe relevant sind und bei denen das Finanzamt die Steuer nach einem Hinweis offen halten muss (handwerk-magazin.de/bfh).emh