BFH-Verfahren: Aufwendungen absetzen

Dichtheitsprüfungen zählen zur Instandsetzung, so das Gericht. - © blickwinkel2511/Fotolia.com

Aufwendungen absetzen

Mit Handwerkerleistungen können Kunden bekanntlich Steuern sparen. Clevere Firmenchefs informieren ihre privaten Auftraggeber über den Vorteil. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Köln (Az: 14 K 2159 / 12) erweitert jetzt die Palette der begünstigten Arbeiten. Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen zählen danach als Maßnahme zur Sanierung und Instandsetzung. Damit können 20 Prozent der Arbeitskosten von insgesamt maximal 6000 Euro, höchstens also 1200 Euro im Jahr, direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Das letzte Wort liegt jetzt allerdings noch beim Bundesfinanzhof (Az: VI R 1 / 13). Er prüft, ob es sich bei der Leistung alternativ um eine nicht begünstigte Gutachtertätigkeit handelt. So sehen das bisher die Finanzämter.

Tipp: Im Internet finden Sie weitere BFH-Verfahren, die für Handwerksbetriebe relevant sind und bei denen das Finanzamt auch Ihren Steuerbescheid nach einem Hinweis offen halten muss (handwerk-magazin.de/bfh).