BFH: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen erweitert

Handwerker wissen: Für ihre Leistungen im Haushalt kann der Kunde 20 Prozent der abgerechneten Handwerkerleistungen, maximal 1.200 Euro pro Jahr als Steuerermäßigung vom Staat zurück bekommen. Doch es kommt noch besser.

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Grundvoraussetzung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist, dass die Leistung auch tatsächlich im Haushalt des Kunden ausgeführt wurde. Dabei hat sich das Finanzamt regelmäßig als sehr pingelig erwiesen, wird jedoch durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs  ausgebremst (Az: VI R 56/12).

Auch Handwerkerleistungen außerhalb der Grundstücksgrenzen zählen mit

Danach gilt: Auch Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremden, beispielsweise öffentlichem Grund, erbracht werden, können zum Erhalt der Steuerermäßigung berechtigen.  Voraussetzung dafür: Es muss sich um eine Tätigkeit handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt wird und dem Haushalt dient.

Im Urteilsfall ging es um den Anschluss ans öffentliche Versorgungsnetz, bei dem die Hauptleistung der handwerklichen Tätigkeit außerhalb der Grundstücksgrenzen stattfand. Gleichwohl erkannte der BFH den Steuerbonus an.