Bundesfinanzhof: Istversteuerung und weitere offene Verfahren

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Sicherheitseinbehalt

Handwerksbetriebe mit bis zu 500.000 Euro Jahresumsatz brauchen Umsatzsteuer erst nach Geldeingang abzuführen (Istversteuerung). Ein Malerbetrieb mit höherem Umsatz wollte das zum Teil nutzen. Der Fall liegt aktuell beim Bundesfinanzhof. Profitieren Sie von diesem und weiteren anstehenden Urteilen.

Unternehmer können offene Verfahren am Bundesfinanzhof für sich nutzen. - © Archiv

Handwerksbetriebe mit einem Umsatz bis zu 500.000 Euro im Jahr brauchen die Umsatzsteuer grundsätzlich erst dann ans Finanzamt abzuführen, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat (Istversteuerung). Von diesem Vorteil wollte ein Malerbetrieb in Nordrhein-Westfalen profitieren. Seine Umsätze lagen zwar über dem Schwellenwert. Die im Ausbaubereich üblichen Sicherheitseinbehalte, bei ihm über 115.000 Euro, rechnete er jedoch nicht zu seinen Umsätzen und beantragte für diesen Teil die Istversteuerung. Zu Unrecht, so das Finanzgericht Münster (Az. 15 K 4101/09 U). Ob das zutrifft, entscheidet demnächst der Bundesfinanzhof (Az. V R 31/12). 

Wenn Sie dieses Thema oder eins der für Handwerker ebenfalls besonders relevanten unten betrifft, halten Sie Ihren Steuerbescheid per Einspruch und Angabe des Aktenzeichens offen. Denn dann profitieren Sie vom möglichen positiven Ausgang des BFH-Verfahrens.

Die weiteren wichtigen BFH-Fälle:

Einlage, Betriebsvermögen: Wann zählt ein Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen und ist sie erst zum Zeitpunkt des Verkaufs gewinnmindernd zu berücksichtigen (Az. III R 54/12)?

Partyservice, Metzger, Fleischer: Kann auf die Umsätze eines Partyservicebetriebs der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent angewandt werden (Az. IV R 43/12)?

GmbH, Schenkungsteuer: Wird Schenkungsteuer bei der Beteiligung an einer GmbH im Rahmen einer Kapitalerhöhung fällig, die hinter dem Wert des erworbenen Anteils zurück bleibt (z. II R 43/12)?

GmbH, Pensionszusage: Wann muss das Finanzamt die Pensionszusage an die Ehefrau des Geschäftsführers akzeptieren (Az. VIII R 49/12)?

GmbH, Vorsorgeaufwendungen: In welchem Umfang muss das Finanzamt Vorsorgeaufwendungen eines alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers anerkennen (Az. X R 35/12)?

Bau, Grunderwerbsteuer: Ab wann zählt ein baureifes Konzept zum Grundstückskauf und erhöht damit die Steuer (Az. II R 56/12)?

Prozesskosten, Zivilprozess: Sind die Kosten jedes Zivilprozesses mit ausreichender Erfolgsaussicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar (Az. VI R 66/12)?

Winterdienst, haushaltsnahe Dienstleistung: Zählen Ausgaben für den Winterdienst auf dem gehweg vor dem Haus zu den mit 20 Prozent absetzbaren haushaltsnahen Dienstleistungen (Az. VI R 55/12)?