Betriebsübernahme: Das muss in den Vertrag

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Nachfolge

Der Kaufvertrag sollte exakt regeln, wofür nach der Übergabe der Senior noch und der Junior schon haftet. Auch bei externen Erwerbern spielt die Haftungsfrage eine zentrale Rolle. Wurden etwa bestimmte finanzielle Belastungen nicht in die Bilanz eingestellt, braucht der Käufer Schutz.

Firmenwert. Der Verkäufer sichert zu, dass die der Bewertung zugrunde liegenden Angaben richtig sind, etwa ­Bilanzen oder Gewinnberechnungen.

Abgaben. Der Verkäufer garantiert die Bezahlung ­aller Steuern und Sozialabgaben. Er trägt Nachzahlungen aus späteren Betriebsprüfungen.

Altforderungen. Der Vertrag regelt die Haftung für Rückstände bei Forderungen der Arbeitnehmer, auch für alte Haftungsfälle und rechtliche Auseinandersetzungen aus Gewährleistung.

Gewährleistung. Die gesetzlichen Regeln passen selten auf den Unternehmenskauf: Nacherfüllung ist kaum möglich, Rückabwicklung unerwünscht.

Verkaufsmängel. Entdeckt der Nachfolger erst nach dem Kauf Mängel, etwa dass ihm der Verkäufer Risiken verschwiegen hat, kann auch er Gewährleistung geltend machen. Im Vertrag sollten präzise Garantien mit Geldentschädigung stehen.

Wettbewerbsverbot. Es schützt den Käufer – meist zwei Jahre und regional begrenzt – vor Konkurrenz durch den Verkäufer. Es legt fest, welche Tätigkeiten der Verkäufer weiterhin ausüben darf.

Umsetzung. Der exakte Zeitpunkt der Übergabe, die Mitwirkung des Verkäufers daran wie bei Ummeldungen, Art und Zeit der Information von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Öffentlichkeit legt der Vertrag fest, ebenso die Zahlungsmodalitäten.

Übergang. Wenn der alte Chef den neuen einarbeitet und unterstützt, sollten Pflichten, Zeitraum und Kompetenzabgrenzung klar geregelt sein.