Betriebshaftpflicht: Die besten Tarife für Ihren Betrieb

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Betriebshaftpflicht

Für Gründer und Nachfolger im Handwerk gibt es jetzt verschiedene Rabattmodelle mit gleichwertigen Konditionen. Worauf Sie beim Versicherungsvertrag unbedingt achten sollten.

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    © Micha Wolfson
    Steinmetz Ulrich Kempter spielte vor Abschluß der Haftpflichtpolice verschiedene Schadensszenarien durch.
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    © Stork
    „Der Trend geht zu einer höheren Ab­sicherung von klassischen Handwerkerschäden.“ Olaf Stork, Senior Produktmanager Sachversicherung beim Münchener Verein.
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    © Fritz Stockmeier
    „Wichtig war mir, dass spezielle Risiken unseres Gewerks im Vertrag abgesichert sind.“ Andreas Rennemeier, ­Tischlermeister und ­Unternehmer in Glandorf, Niedersachsen.

Bei Existenzgründung vor anderthalb Jahren hat sich Steinmetz Ulrich Kempter aus Wertingen in Bayern eingehend mit dem Thema Versicherungen befasst. Er spielte auch mögliche Schadenszenarien für seinen Betrieb gedanklich durch: „Wir arbeiten auf Baustellen. Da besteht immer die Gefahr, einen Sachschaden zu verursachen.“ Deshalb hält der Steinmetz- und Steinbildhauermeister eine Haftpflichtversicherung für sinnvoll.

Die Police deckt die gesetzliche Haftpflicht ab, die jeden trifft, der anderen einen Schaden zufügt. Er muss dann Schadensersatz leisten – in unbegrenzter Höhe. Die Versicherer bieten in ihren Betriebshaftpflichtpolicen feste Deckungssummen für Personen und Sachschäden an, die über einer Million Euro liegen – häufig sogar bis drei Millionen Euro.

Steinmetz Ulrich Kempter baut Terrassen und Treppen und verlegt Fußböden. Eine angebohrte Fußbodenheizung oder Wasserleitung sind dabei nie auszuschließen. „Wir haben auch Chemikalien im Einsatz, Steinreinigungs- und Steinschutzprodukte wie Imprägnierungsmittel.“ Die Absicherung von Umweltrisiken über die Haftpflichtpolice war für den Unternehmer ein entscheidender Punkt. Auch Personenschäden können passieren. Auf seinem Lkw hat der Steinmetz einen Kran in Betrieb. „Da sollte auch keiner drunter stehen oder schnell mal unten durchhuschen.“ Zwar seien das Worst-Case-Szenarien. „Aber ohne Versicherung wäre mir unwohl“, meint Kempter.

Konditionen genau prüfen

Das trifft für den Steinmetz auch auf die gemietete Halle sowie Maschinen und Gerätschaften zu, die er aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht alle selbst besitzt, sondern leiht oder mietet. „Bei kurzfristiger unentgeltlicher Gebrauchsüberlassung ist ein möglicher Schaden in der Betriebshaftpflichtpolice mit abgedeckt. Miete oder Pacht müssen extra versichert werden“, sagt der Sachverständige für Versicherungen und anerkannte Haftpflichtspezialist Werner Fütterer aus Vienenburg.

In den Konditionen beziehen sich Mietsachschäden oft nur auf Immobilien. Fütterers Tipp: „Handwerker sollten die Absicherung von Mietsachschäden an Werkzeugen und Maschinen ausdrücklich vereinbaren.“ Große Schäden ab 1000 Euro aufwärts abzusichern – das war Steinmetz Kempter nach eigener Aussage sehr wichtig. „Schon 500 Euro tun weh. Aber davon geht kein Betrieb in die Knie.“ Er hat sich deshalb auch für Selbstbehalte in der Größenordnung von 500 Euro entschieden.

Selbstbehalte senken die Prämie

Doch es könne eben auch Schäden geben, die in die Zehntausende gehen. „Und da geht es wirklich nicht nur an die betriebliche, sondern auch an die private Existenz“, sagt der 31-jährige Gründer. Das wollte er ausschließen. Zu tragbaren Selbstbehalten rät auch Experte Fütterer: Ein Handwerksbetrieb, der 2000 bis 3000 Euro Haftpflichtprämie im Jahr bezahlt, hat so mindestens zehn Prozent Ersparnis. Das ist fast der Selbstbehalt eines Schadens. Die Prämie richtet sich dabei nach der Art der Tätigkeit und der Lohn-und Gehaltssumme oder dem Umsatz.

Eine Reihe von Gesellschaften bietet Nachlässe für Gründer und Nachfolger aus dem Handwerk (siehe Tabellen rechts). Das gilt auch für Tischlermeister Andreas Rennemeier mit Firmensitz in Glandorf/Schwege in Niedersachsen. Wie schnell aus heiterem Himmel etwas passieren kann und was entsprechender Versicherungsschutz dann wert ist, weiß der 24-jährige Nachfolger von seinem Vorgänger. Vor zehn Jahren ist der Betrieb abgebrannt, in dem er gelernt, gearbeitet und den er jetzt Anfang des Jahres 2015 übernommen hat. „Eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb braucht man auf jeden Fall“, ist er daher überzeugt. Seine Police kommt für mögliche Personenschäden oder für Schäden an Kundenmöbeln, die in seiner Werkstatt aufgearbeitet werden, auf.

Als neuer Inhaber hätte Rennemeier auch den Versicherungsschutz der Tischlerei übernehmen können. Nach Beratung mit seinem Vermittler hat er sich dann aber doch für die Umstellung auf einen neuen Tarif bei derselben Gesellschaft entschieden. Nicht ohne vorher Konkurrenzangebote sorgfältig zu prüfen. „Man sollte mindestens zwei bis drei Alternativen prüfen, gegebenenfalls mithilfe eines Maklers “, empfiehlt Experte Fütterer.

Hände weg von Schmalspurpolicen

Die Auswahl für Handwerker ist groß. Bis zu 100 Gesellschaften konkurrieren hier am Markt, darunter auch solche mit speziellen Handwerkerangeboten. „Sie können besser sein als andere Angebote“, meint der Sachverständige. Für kurzsichtig hält er den „Tunnelblick auf den Preis“. So könne man sich „Schmalspurpolicen“ einhandeln, die Risiken des Betriebes nicht oder nicht ausreichend abdecken.

Für Nachfolger Rennemeier waren letztlich das Preis-Leistungs-Verhältnis und der spezielle Zuschnitt der betrieblichen Haftpflichtpolice auf sein Gewerk ausschlaggebend. Der Jungunternehmer baut für einen breit gefächerten Kundenkreis Wohn- und Büromöbel. Das sind Details, die dann in der Betriebsbeschreibung für die Versicherung nicht fehlen sollten, damit sich der Versicherer ein Bild von dem Risiko machen kann. „Denn darauf gründet sich der betriebliche Haftpflichtschutz“, so Fütterer. Für Bauhandwerker wie Rennemeier empfiehlt es sich, für Bearbeitungsschäden die volle Haftpflicht-Deckungssumme zu nehmen, also zwei, drei oder fünf Millionen Euro.

In einem Teil der Angebote sind diese typischen Handwerkerschäden bereits mitversichert. „Der Trend im Markt geht zu höheren Summen für Bearbeitungsschäden“, bestätigt Olaf Stork, Senior Produktmanager Sachversicherung beim Münchener Verein. Handwerker sind dort bei Bearbeitungsschäden bis zur Höhe der Sachversicherungssumme abgesichert.