Betriebsfeier: Rekord-Schmerzensgeld nach Auseinandersetzung

Nicht immer geht es auf Betriebsfeiern friedlich zu. Steigt der Alkoholpegel, nimmt leider oftmals auch die Aggressivität zu. Doch bei Gewalt gilt: Null Toleranz! Das Oberlandesgericht Oldenburg hat deshalb einen stark alkoholisierten Randalierer zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von einer halben Million Euro verurteilt.

Wer es auf Betriebsfeiern mit dem Alkohol übertreibt, muss mit der Härte der Justiz rechnen. - © CandyBox Images/Fotolia.com

Der Fall

Auf einer Betriebsfeier kam es zwischen dem Kläger und dem Beklagten auf einer Betriebsfeier zu einem Streit, in dessen Verlauf der Beklagte dem Kläger einen Schlag ins Gesicht versetzte. Nach Auflösung der Betriebsfeier verließ gegen 2:00 Uhr morgens zunächst der Beklagte und kurze Zeit später der Kläger das Betriebsgelände. Der Beklagte stand bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,85 ‰ unter erheblichem Alkoholeinfluss, als er in einen Pkw stieg und mit diesem zunächst das Betriebsgelände verließ. Auf dem Gelände einer Tankstelle wendete er, beschleunigte und fuhr mit hohem Tempo zum Betriebsgelände zurück. Der Kläger stand dort auf der Straße, wurde vom Fahrzeug des Beklagten erfasst und lebensgefährlich verletzt. Dabei erlitt der Kläger u.a. ein Polytrauma mit schwerstem Schädel-Hirn-Trauma. Er liegt seit dem Vorfall im Wachkoma und wird künstlich ernährt.

Das Urteil

Die Oldenburger Richter halten ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 € für angemessen (Az.: 12 U 50/14). Das Schmerzensgeld solle insbesondere einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden bringen und dem Verletzten Genugtuung für das ihm zugefügte Leid geben. Eine schwerere Gesundheitsschädigung als die vom Kläger erlittene sei kaum vorstellbar, urteilten die Richter. Der Kläger, ein damals 35-jähriger, verheirateter Familienvater von drei Kindern im Alter von 3, 8 und 9 Jahren liege seit vier Jahren im Wachkoma. Er sei nicht ansprechbar und könne sich nicht mitteilen. Ihm sei damit die Basis für eine eigene Persönlichkeit genommen. Deshalb sei er nicht mehr in der Lage, ein normales Leben zu führen. Ein Sachverständiger hatte im Prozess die dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim für erforderlich erachtet. Für diesen Zustand sei der Beklagte verantwortlich, so der Senat weiter. Er habe sich - wenn auch nicht vorsätzlich, so doch unter Außerachtlassung jeglicher Sorgfaltspflichten - nach der Betriebsfeier schwer alkoholisiert in sein Auto gesetzt, auf dem Tankstellengelände gewendet und sei dann mit überhöhter Geschwindigkeit die Straße vor dem Betriebsgelände entlang gefahren. Er habe die Arbeitskollegen wegen der vorherigen Streitigkeit provozieren wollen. Aufgrund dieser groben Fahrlässigkeit sei der Kläger von dem Pkw mit mindestens 60 km/h erfasst worden.

Die Folgen

Dem Täter wurde auch strafrechtlich der Prozess gemacht – er wurde vom Landgericht Osnabrück wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Auf Betriebsfeiern sollten die Mitarbeiter das Auto auf jeden Fall stehen lassen, wenn Alkohol im Spiel ist. Denn schon kleinste Mengen können bei einem Unfall zumindest ein Mitverschulden auslösen. Das kann reichen, um sich und vor allem andere Menschen ein Leben lang unglücklich zu machen.