Betriebsfeier: Freigrenze beachten

Wer es auf Betriebsfeiern mit dem Alkohol übertreibt, muss mit der Härte der Justiz rechnen. - © CandyBox Images/Fotolia.com

Freigrenze beachten

Zweimal im Jahr dürfen Handwerksunternehmer ihre Mitarbeiter zu einem großen Fest einladen. Das Ereignis bleibt steuerfrei, solange die Aufwendungen für den Mitarbeiter die Freigrenze von 110 Euro inklusive Umsatzsteuer nicht überschreiten.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in einem aktuellen Fall jetzt zu entscheiden, ob dieser Betrag in seiner Höhe angemessen ist. Der Kläger gab für eine Veranstaltung 175 Euro pro Teilnehmer aus und meinte, die Steuergrenze aus dem Jahr 2007 sei an die Preisentwicklung anzupassen. Der Unternehmer verlor das Verfahren, weil der Bundesfinanzhof (Az. VI R 79 / 10) es nicht als seine Aufgabe ansah, an der Freigrenze zu drehen. Die Richter empfahlen der Finanzverwaltung jedoch, den Höchstbetrag bald anzuheben.

Tipp: Wichtig bei der Planung der Veranstaltung ist, dass die Teilnahme allen Mitarbeitern oder zumindest einer bestimmten Gruppe offensteht. Aufwendungen, die über der 110-Euro-Grenze liegen, zählen als Arbeitslohn. Nehmen auch Angehörige teil, sind die Zuwendungen bei der Freigrenze dem jeweiligen Mitarbeiter zuzurechnen.