Arbeitsschutz Betriebsanweisungen: Verhaltensregeln kompakt im A4-Format

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Jeder hat die A4-Blätter mit den farbigen Rändern schon mal gesehen, die in Werkstätten, Maschinenhallen oder Labors an den Wänden hängen. Doch was können und müssen Chefs tun, damit die Betriebsanweisungen immer aktuell sind und ihre Mitarbeiter sie auch beachten? Die wichtigsten FAQs im Überblick.

Betriebsanweisung ist im Arbeitsschutz
Eine Betriebsanweisung ist im Arbeitsschutz definiert als arbeitsplatz-, tätigkeits- und stoffbezogene verbindlich Anordnung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten. - © industrieblick - stock.adobe.com

Was ist eine Betriebsanweisung?

Eine Betriebsanweisung ist im Arbeitsschutz definiert als arbeitsplatz-, tätigkeits- und stoffbezogene verbindlich Anordnung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten. Schon das Arbeitsschutzgesetz fordert (Paragraf 4 Ziffer 7), dass der Arbeitgeber seinen Beschäftigten „geeignete Anweisungen“ erteilt. Diese vage Formulierung wird konkretisiert in der Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung, die explizit „schriftliche Betriebsanweisungen“ fordern.

Entscheidend aus Sicht der Mitarbeiter: Es muss klar sein, dass die an meinem Arbeitsplatz aushängenden Betriebsanweisungen keine gut gemeinten Empfehlungen oder Motivationsplakate sind, sondern verbindliche Anweisungen. Sie haben den gleichen Stellenwert wie eine mündlich oder schriftlich erteilte Vorgabe meines Vorgesetzten.

Wer muss Betriebsanweisungen erstellen?

Für das Erstellen und Aushängen der Betriebsanweisungen ist der Arbeitgeber zuständig. Er kann diese Aufgabe jedoch einem Mitarbeiter übertragen, der über die geeignete fachliche Qualifikation verfügt. Das kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein, aber auch ein Meister oder Vorarbeiter.

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass ein solches Delegieren den Betriebsleiter nicht von seiner Gesamtverantwortung befreit. Sollte sich ein Mitarbeiter etwa an einer Maschine verletzen, werden die ermittelnden Behörden sich genau anschauen, ob eine Betriebsanweisung vorlag, ob diese korrekt ist und ob der Ersteller über die notwendige Qualifikation verfügte.

Wofür braucht man Betriebsanweisungen und was muss drinstehen?

Betriebsanweisungen sind komprimierte Verhaltensregeln für betriebliche Situationen, die mit besonderen Unfall- oder Gesundheitsrisiken verbunden sind. Sie geben konkrete Anleitung insbesondere

  • zum Bedienen von Maschinen, Gerätschaften, Anlagen usw.
  • für das Verwenden oder den Umgang mit gefährlichen Substanzen (Gefahrstoffe, Biostoffe usw.)
  • für alle Tätigkeiten mit erhöhten Risiken

Es gibt keine universell gültige Liste, wo man nachschlagen könnte, wann und wo eine Betriebsanweisung nötig ist oder nicht. Entscheidend sind stets die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung vor Ort, die dann auch die Inhalte der Betriebsanweisung vorgibt. Das bedeutet, dass keineswegs für jegliche Aufgabe oder jede einzelne Chemikalie ein eigener Aushang erstellt werden muss. Der Sicherheitsverantwortliche kann auch zu dem Schluss kommen, dass für eine Tätigkeit keine Betriebsanweisung notwendig ist oder dass etwa für mehrere ähnliche Substanzen mit vergleichbaren Risiken eine übergreifende Betriebsanweisung genügt.

Eine Betriebsanweisung soll informieren über
  • ihren Anwendungsbereich, etwa einen Arbeitsplatz, einen Gefahrstoff oder eine Tätigkeit
  • die Risiken für Mensch und Umwelt
  • die gebotenen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • das richtige Verhalten im Gefahrenfall, bei Störungen usw.
  • die Erste Hilfe bei Unfällen
  • die Folgen der Nichtbeachtung

Bei Gefahrstoffen sind auch Angaben zur sachgerechte Entsorgung notwendig. Diese können den Sicherheitsdatenblättern entnommen werden.

Wie muss eine Betriebsanweisung aussehen?

Im Gefahrstoffrecht ist eine eigene Technische Regel für Betriebsanweisungen zu finden. Gemäß dieser TRGS 555 sollte eine Betriebsanweisung

  • schriftlich vorliegen
  • so formuliert sein, dass jeder Mitarbeiter sie versteht
  • aktuell sein und laufend an veränderte Arbeitsweisen oder neue Risiken angepasst werden
  • auf den Betrieb bezogen sein, etwa durch ein Firmenlogo oder die Firmenadresse
  • am Arbeitsplatz vorhanden sein und nicht irgendwo im Büro des Sicherheitsverantwortlichen herumliegen.

Diese Vorgaben sind nicht nur für Betriebsanweisungen zu Gefahrstoffen sinnvoll, sondern auch, wenn es um Baustrom, Schweißverfahren oder Fräsmaschinen geht.

Es wird zwar nicht explizit gefordert, doch die Unterschrift des Unternehmers sollte nicht fehlen. Der „Chef“ bestätigt damit die Bedeutung, den offiziellen Charakter und die Verbindlichkeit der von ihm unterzeichneten Betriebsanweisungen.

Welchen Umfang sollte die Betriebsanweisung haben?

Auch für die Gestaltung einer Betriebsanweisung gibt es keine verpflichtenden Vorgaben. Das Dokument sollte jedoch nicht mehr als zwei A4-Seiten umfassen. Eine einheitliche Formatierung ist unbedingt zu empfehlen. Bewährt hat sich ein inoffizieller Farbcode für die Rahmen der einzelnen Abschnitte mit

  • Blau für das Bedienen von Maschinen und Anlagen oder für Arbeitsverfahren 
  • Orange für das Arbeiten mit Gefahrstoffen 
  • Grün für den Umgang mit Biostoffen wie Schimmel, Taubenkot oder organischen Abfällen

Gelb ist Betriebsanweisungen zum Arbeiten in gentechnischen Anlagen vorbehalten, was im Handwerk eher selten zutrifft.

Man kann sich beim Erstellen die Arbeit deutlich erleichtern, wenn man auf Vorlagen zurückgreift. Verbände und Berufsgenossenschaften stellen eine Vielzahl von Mustern und Beispielen bereit, die nur noch an die konkreten Verhältnisse im Betrieb angepasst werden müssen. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall bietet beispielsweise  einige Dutzend Mustervorlagen von Bandprofilieranlagen bis Zerspanungsarbeiten an.

Fazit: Betriebsanweisungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitsschutz-Organisation eines Unternehmens. Sie lassen sich als Grundlage für Sicherheitsunterweisungen oder Einweisungen an Maschinen nutzen. Wo sie aktuell gehalten und beachtet werden, sinkt die Unfall- und Verletzungsgefahr.